Herr Buxbaum gibt einführende Worte zum Thema.

 

Herr Sadewater bedankt sich für die Einladung und für die Möglichkeit, im Ausschuss eine Stellungnahme der DEHOGA abgeben zu können. Er geht auf die Auswirkungen der Corona Pandemie und der Ukraine Krise ein.

 

Herr Sadewater teilt mit, dass in seinen Unternehmen in der Hansestadt Stralsund ca. 150 Mitarbeiter angestellt sind. Er merkt an, dass in naher Zukunft durch die immense Erhöhung der Preise für Gas und Strom, sowie ab Oktober durch die Erhöhung des Mindestlohnes, enorme Mehrkosten auf ihn zukommen.

 

Den Antrag der Fraktion Bürger für Stralsund erachtet er als nicht zielführend. Er merkt an, dass der Tourismus nicht die Beherbergung von Gästen allein ist. Am Tourismus hängt ebenfalls der Einzelhandel, die Gastronomie, Kultur etc. Laut Herrn Sadetwater wird die Übernachtungssteuer nicht vom Gast bezahlt, sondern von den Unternehmen. Eine Erhöhung des Übernachtungspreises sei momentan keinesfalls möglich.

 

Sollte die Übernachtungssteuer beschlossen und umgesetzt werden, sieht Herr Sadewater keine Möglichkeit, sein Geschäft auf diese Art und Weise weiter zu praktizieren. Herr Sadewater verdeutlicht, dass er sich nicht gegen eine Abgabe, welche den Tourismus refinanzieren soll, sperrt. Er sieht die Übernachtungssteuer als falsches Mittel an. Er schlägt als Refinanzierung des Tourismus die Einführung einer Kurtaxe vor, da diese Abgabe direkt vom Gast bezahlt wird.

 

Herr Sadewater kritisiert, dass eine Einführung der Übernachtungssteuer lediglich die Hotels in Stralsund und nicht die Ferienwohnungen betrifft. Er merkt an, dass es viele Ferienwohnungen gibt, welche den Großteil an Übernachtungen in Stralsund ausmachen. Er plädiert für eine Abgabe von allen Personen, die die Hansestadt Stralsund nutzen.

 

Herr Buxbaum teilt mit, dass die Verwaltung vor 3 Jahren ermittelt hat, dass in 36 Betrieben die Übernachtungssteuer Anwendung finden würde. Herr Sadewater bittet in diesem Zusammenhang um Aktualisierung der Daten. 

 

Herr Rademacher teilt im Namen der Industrie- und Handelskammer mit, dass diese die Übernachtungssteuer kategorisch ablehnt. Er trägt vor, dass diese Steuer wirtschaftlich gesehen den Falschen trifft. Herr Rademacher merkt an, dass es in der Corona Pandemie die größten Einschränkungen in dem Gastgewerbe gab. In den Bilanzen sind große Löcher entstanden, welche in den nächsten Jahren aufgearbeitet werden müssen. Die Belastung durch eine zusätzliche Abgabe in Form einer Übernachtungssteuer sei diesem Gewerbe augenblicklich nicht zumutbar. Laut Herrn Rademacher ist der Gast zwar der wirtschaftliche Träger solch einer Steuer, jedoch wird die Leistung teurer und somit tendenziell weniger nachgefragt. Aufgrund des immensen Kostendrucks stellt sich die Frage, ob die Betriebe diese Steuer überhaupt umlegen können. Er verweist auf die Gewerbesteuer, mit welcher sich die Betriebe an dem Haushalt der Stadt bereits beteiligen. Herr Rademacher sieht einen Widerspruch der Stadtvertreter hinsichtlich der kostenfreien Sondernutzungen und der nun angedachten Übernachtungssteuer.

 

Weiterhin sieht Herr Rademacher die Umsetzung der Übernachtungssteuer als einen erheblichen bürokratischen Aufwand an. Er verweist auf eine gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Einführung einer Übernachtungssteuer in Heidelberg, welche aussagt, dass die Einführung einer Übernachtungssteuer unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen als auch kommunalen Betrachtungsweise nicht empfohlen wird. Das Gutachten wird der Niederschrift angefügt.

In diesem Zusammenhang bittet Herr Radmacher die Verwaltung, im Vorfeld der Satzung die Bürokratie– und Vollzugskosten zu ermitteln sowie andere Möglichkeiten einer Abgabe zu eruieren.

 

Herr Kuhn sieht lediglich den Verwaltungsaufwand als Gegenstellung an. Er bezweifelt, dass die Touristen aufgrund der Einführung der Übernachtungssteuer fernbleiben. Er verweist darauf, dass auch in den Gaststätten die Preise angehoben wurden, aber keine rückläufige Tendenz zu sehen ist.

Herr Sadewater entgegnet dazu, dass die Nachfragen im Vergleich zu den Vorjahren sehr deutlich gesunken sind. Er wiederholt, dass er als Unternehmer die Übernachtungssteuer zahlt, da eine Anhebung der Preise einen weiteren Rückgang der Nachfrage nach sich ziehen würde. Er bittet in diesem Zusammenhang, an die Arbeitsplätze der Stralsunder Bürger und Bürgerinnen zu denken, welche bei Schließungen der Betriebe wegfallen würden. 

 

Herr Adomeit regt an, Vertreter aus der Landeshauptstadt Schwerin oder der Hansestadt Wismar in den Ausschuss einzuladen, welche die Übernachtungssteuer bereits eingeführt haben. Auf Nachfrage von Herrn Adomeit teilt Herr Rademacher mit, dass in Schwerin sowie auch in Wismar die Steuer 5% vom Nettopreis beträgt. Herr Adomeit verweist auf das aktuelle Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes, welches bestätigt, dass die Übernachtungssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

Herr Ruddies teilt mit, dass die Übernachtungssteuer untauglich für die Refinanzierung des Tourismus ist. Er merkt an, dass mehr Tagestouristen als Übernachtungsgäste in der Stadt unterwegs sind und plädiert für die Einführung einer Kurtaxe. Er bestätigt, dass die Umsatzzahlen bei den Hotels zurückgegangen sind, da die Menschen als erstes an dem Urlaub sparen.

 

Herr Schulz merkt an, dass die Diskussion ohne Vorlage der Satzung nicht zielführend ist, da genaue Inhalte dieser noch nicht bekannt sind. Er verweist darauf, dass diese Steuer vom Gast getragen wird und nicht von den Betrieben. Der Übernachtungspreis wird bei den Buchungen meist deutlich erkennbar aufgegliedert.  Er ist der Meinung, dass die Menschen nicht den Urlaubsort danach auswählen, ob eine Übernachtungssteuer erhoben wird oder nicht. Dem Einwand von Herrn Rademacher hinsichtlich dem erheblichen Mehraufwand der Bürokratie kann Herr Schulz nicht folgen. Herr Schulz verdeutlicht, dass nicht nur auf die Bevölkerung, sondern auch auf die Hansestadt Stralsund Mehrkosten in sämtlichen Bereichen zukommen, welche mit den Einnahmen der Übernachtungssteuer ausgeglichen werden könnten.

 

Herr Sadewater entgegnet, dass der Gesamtzimmerpreis bei den Menschen fokussiert wird.

 

Herr Adomeit beantragt das Ende der Diskussion.

 

Herr Buxbaum bedankt sich für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.