Frau Jurk stellt die vorliegende Finanzanalyse zur Haushaltsdurchführung per 30.04.2022 vor.

 

Auf eine Nachfrage des Ausschusses teilt Frau Jurk mit, dass 376 Branchen bei der Gewerbesteuer veranlagt werden. Dies werden in folgende Gruppen unterteilt:

 

  • Bauwesen                                          ca. 23 % der Gewerbesteuereinnahmen
  • Transportwesen                              ca. 18 % der Gewerbesteuereinnahmen
  • Versicherung/Verwaltung           ca. 17 % der Gewerbesteuereinnahmen
  • Banken                                ca. 12,4 % der Gewerbesteuereinnahmen
  • Medizinische Versorgung            ca. 11,8 % der Gewerbesteuereinnahmen
  • Einzelhandel                                     ca. 2,6 % der Gewerbesteuereinnahmen
  • Gastronomie                                    ca. 5,9 % der Gewerbesteuereinnahmen

 

Frau Jurk erklärt, dass der Bereich Gastronomie auch Hotels beinhaltet.

 

Herr Quintana Schmidt erfragt, ob für die Gastronomie zum Vergleich Zahlen aus einem Nicht-Coronajahr vorliegen. In 2019 lag der Gewerbesteueranteil der Gastronomie bei 5,57 %.

 

Anders als in der Gastronomie ist im Einzelhandel ein deutlicher Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen zu verzeichnen.

 

Herr Lindner bedankt sich für die erarbeitete Übersicht und stellt fest, dass es der Gastronomie nicht so schlecht geht, wie vermutet.

 

Auf die Frage von Herrn Quintana Schmidt, warum die Gastronomie trotz des Lockdowns zum Teil sogar zulegen konnte, vermutet Frau Jurk, dass in den Zeiten in denen die Betriebe öffnen konnten, entsprechende Umsätze generiert werden konnten.

 

Herr Kinder gibt zu Protokoll, dass die Gastronomie natürlich eine Branche ist, die besonders stark gelitten hat, genauso wie die Veranstaltungsbranche. Diese Branchen wurden zu recht sehr stark durch die Corona-Hilfsmaßnahmen (Soforthilfe, Überbrückungshilfe) unterstützt. Herr Kinder weist darauf hin, dass die Überbrückungshilfen ertragssteuerpflichtig, also auch gewerbesteuerpflichtig sind.

Er ist sich ganz sicher, dass die Gastronomie ohne die Hilfen nicht wie gezeigt dastehen würde. Es war richtig, die Gastronomen der Stadt zu unterstützen und die Zahlen zeigen, dass die Hilfen geholfen haben.

 

Herr Lindner weist darauf hin, dass die Bürgerschaft auch für 2022 beschlossen hat, die Sondernutzungsgebühren für Gastronomen auszusetzen. Die Mindereinnahmen sollen aus Gewerbesteuermehreinnahmen gedeckt werden, was die Fraktion Bürger für Stralsund veranlasst hat nachzufragen, wo die Gewerbesteuereinnahmen herkommen. Herr Lindner befürwortet grundsätzlich die Unterstützungen, jedoch sollten diese nicht auf Dauer geleistet werden.

 

Frau Jurk ergänzt, dass es in Bezug auf die Gastronomie im Bereich der Hotels den größten Rückgang gab.

Hier wurden im Jahr 2019 159.300 EUR, im Jahr 2020 97.100 EUR und im Jahr 2021 103.900 EUR an die Stadt gezahlt. 

Die Gastronomie hat im Jahr 2019 383.500 EUR, im Jahr 2020 394.200 EUR und im Jahr 2021 416.900 EUR Gewerbesteuern gezahlt.

 

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt den Tagesordnungspunkt.