Sitzung: 26.06.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,
Die
Mitglieder der Bürgerschaft sowie die in die Ausschlüsse entsandten
sachkundigen Einwohner ab dem 43. Lebensjahr werden nochmals hinsichtlich einer
Tätigkeit für das frühere MfS/ AfNS überprüft.
Herr
Ihlo beantragt für den Einreicher, die CDU/FDP-Fraktion, die Streichung des
Satzes "Das gilt, soweit die Rechtsgrundlage dafür gegeben ist, auch für
die Beschäftigten der städtischen Gesellschaften."
Weiter
begründet Herr Ihlo den Antrag ausführlich.
Herr
Arendt spricht sich für eine Beschlussfassung des Antrages aus, stellt jedoch
auch die Konsequenzen des Beschlusses in Frage.
Frau
Bartel erfragt zum vorliegenden Antrag, ob das Alter "35. Lebensjahr"
bestehen bleiben soll. Sie verweist diesbezüglich auf den vorliegenden
Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
Herrn
Hofmann interessiert, ob bereits erfolgte Überprüfungen angerechnet werden oder
ob generell alle Mitglieder erneut überprüft werden.
Herr
Paul erklärt, dass sich immer wieder neue Erkenntnisse ergeben können, so dass
alle Mitglieder überprüft werden.
Herr
Jungnickel macht darauf aufmerksam, dass der vorliegende Antrag geltendem Recht
widerspricht. Das Alter sollte heraufgesetzt werden. Ebenfalls ist gesetzlich
geregelt, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe ggf. nur
bei begründetem Verdacht überprüft werden; auch sachkundige Einwohner sind
nicht zu überprüfen.
Herr
Dr. Zabel teilt im Namen der CDU/FDP-Fraktion mit, dem Änderungsantrag der
SPD-Fraktion gefolgt werden kann und dass das Alter auf das 43. Lebensjahr
heraufgesetzt wird. Er erklärt, dass bekannt ist, dass die Überprüfung auf
Freiwilligkeit basiert.
Herr
Paul lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion wie folgt abstimmen:
Mehrheitlich zugestimmt