Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,

 

Die Mitglieder der Bürgerschaft sowie die in die Ausschlüsse entsandten sachkundigen Einwohner ab dem 43. Lebensjahr werden nochmals hinsichtlich einer Tätigkeit für das frühere MfS/ AfNS überprüft.

 

 


Herr Ihlo beantragt für den Einreicher, die CDU/FDP-Fraktion, die Streichung des Satzes "Das gilt, soweit die Rechtsgrundlage dafür gegeben ist, auch für die Beschäftigten der städtischen Gesellschaften."

 

Weiter begründet Herr Ihlo den Antrag ausführlich.

 

Herr Arendt spricht sich für eine Beschlussfassung des Antrages aus, stellt jedoch auch die Konsequenzen des Beschlusses in Frage.

 

Frau Bartel erfragt zum vorliegenden Antrag, ob das Alter "35. Lebensjahr" bestehen bleiben soll. Sie verweist diesbezüglich auf den vorliegenden Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

 

Herrn Hofmann interessiert, ob bereits erfolgte Überprüfungen angerechnet werden oder ob generell alle Mitglieder erneut überprüft werden.

 

Herr Paul erklärt, dass sich immer wieder neue Erkenntnisse ergeben können, so dass alle Mitglieder überprüft werden.

 

Herr Jungnickel macht darauf aufmerksam, dass der vorliegende Antrag geltendem Recht widerspricht. Das Alter sollte heraufgesetzt werden. Ebenfalls ist gesetzlich geregelt, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe ggf. nur bei begründetem Verdacht überprüft werden; auch sachkundige Einwohner sind nicht zu überprüfen.

 

Herr Dr. Zabel teilt im Namen der CDU/FDP-Fraktion mit, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion gefolgt werden kann und dass das Alter auf das 43. Lebensjahr heraufgesetzt wird. Er erklärt, dass bekannt ist, dass die Überprüfung auf Freiwilligkeit basiert.

 

Herr Paul lässt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion wie folgt abstimmen:

 


Mehrheitlich zugestimmt