Sitzung: 09.06.2022 Bürgerschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0030/2022
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22
„Wohnbebauung südlich des Tribseer Damms 54 bis 57“ der Hansestadt Stralsund
abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft
und gemäß Anlage 4 abgewogen.
2. Auf der Grundlage des § 10 und des § 12 des Baugesetzbuches in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147)
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 22 „Wohnbebauung südlich des
Tribseer Damms 54 bis 57“ gelegen im Stadtgebiet Tribseer, Stadtteil Tribseer
Vorstadt bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen
Festsetzungen (Teil B) sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan in
der Fassung vom April 2022 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom März
2022 wird gebilligt.
3. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: 38 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen