Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Befindet sich das Areal (Flurstück 67/1 der Flur 12), auf dem einst das Thälmannhaus gestanden hat, noch immer in Privatbesitz?

2.    Wenn ja, sind der Stadtverwaltung aktuelle Entwicklungsabsichten der Eigentümerin oder des Eigentümers bekannt und wenn ja, welche?

3.    Wenn nein, was plant die Stadtverwaltung künftig auf und mit diesem Grundstück? 

 

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:

 

Gegenüber den in der Bürgerschaft am 21.01.2021 unter TOP 7.3 gegebenen Aussagen gibt es keinen neuen Sachstand. D.h. die Antworten lauten immer noch:

zu 1.: Ja, die Fläche ist in Privatbesitz.

zu 2.: Nein, dem Amt für Planung und Bau sind keine Entwicklungsabsichten der Eigentümerin bekannt.

zu 3.: Da es sich nicht um einen städtebaulichen Missstand handelt, gibt es derzeit keine planerischen Bestrebungen seitens der Verwaltung.

 

Frau Fechner erfragt, ob die Verwaltung aktiv auf die Eigentümer zugegangen ist.

 

Herr Dr. Raith stellt klar, dass es sich um keinen städtebaulichen Missstand handelt, daher sind keine Aktivitäten seitens der Stadt erforderlich.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.