Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Örtlichkeit der derzeitigen Werkfeuerwehr auf dem Maritimen Gewerbepark (ehemals MV Werft) in die städtischen Feuerwehrstrukturen zu integrieren bzw. als zweiten Standort für die Berufs-/Freiwillige Feuerwehr auszubauen. Das Ergebnis der Prüfung soll dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung sowie dem zeitweiligen Ausschuss Volkswerft zur Beratung bis zum Ende des 3. Quartals 2022 mitgeteilt werden.

 


Herr Miseler begründet den vorliegenden Antrag. Es soll geprüft werden, ob der Standort infrastrukturell entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung genutzt werden kann. Er wirbt um Zustimmung zum Antrag.

 

Frau von Allwörden erklärt für die Fraktion CDU/FDP, dass das Ansinnen des Prüfantrages teilweise nachvollziehbar sei. Nach ihrer Ansicht entspricht die genannte Örtlichkeit nicht dem Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung. Zudem hätte es Frau von Allwörden begrüßt, wenn die Thematik direkt im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung debattiert worden wäre.

Zur Klarstellung beantragt Frau von Allwörden die Konkretisierung des Antrages AN 0088/2022 auf die Örtlichkeit der Werksfeuerwehr.

Mit dieser Konkretisierung wird die Fraktion CDU/FDP dem Prüfauftrag zustimmen.

 

Herr Miseler bestätigt, dass sich der Antrag auf die Örtlichkeit der Werksfeuerwehr bezieht. Zum Einwand von Frau von Allwörden entgegnet er, dass es aus seiner Sicht sinnvoll ist, das Prüfergebnis als Grundlage für die Debatte im Fachausschuss zu nutzen.

 

Es besteht kein weiterer Redebedarf.

 

Der Präsident stellt den Antrag AN 0088/2022 einschließlich der beantragten Konkretisierung wie folgt zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen