Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrages AN 0084/2022 zur Beratung in den zeitweiligen Ausschuss Volkswerft mit folgendem Wortlaut:

 

1.    Die Bürgerschaft spricht sich dafür aus, den Namen „Volkswerft“ wieder für das gesamte erworbene Werft Areal zu verwenden.

 

2.    Dazu beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund den Oberbürgermeister, Dr. Alexander Badrow zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, damit das gesamte Areal der ehemaligen Volkswerft den traditionsreichen Namen „Volkswerft“ wieder erhalten kann.

 

3.    Der neue (alte) Name Volkswerft soll, sofern möglich, ab den 15. Juni 2022 wieder offiziell gelten.

 

 


Herr Buxbaum erläutert den Antrag.

 

Herr Philippen teilt für die Fraktion Bürger für Stralsund mit, dass der Antrag abgelehnt wird. Aus seiner Sicht wird die Thematik durch die Verwaltung verfolgt. Offene Fragen können im zuständigen zeitweiligen Ausschuss Volkswerft geklärt werden.

 

Herr Schwarz führt aus, dass die Fraktion CDU/FDP dem Grundanliegen folgen kann. Eine kurzfristige Umsetzung hält er für unrealistisch. Herr Schwarz beantragt die Verweisung des Antrages zur Beratung in den zeitweiligen Ausschuss Volkswerft.

 

Frau Fechner berichtet, dass der Antrag in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIEPARTEI kontrovers diskutiert wurde. Nach Auffassung von Frau Fechner ist der Name Volkswerft eine wichtige Form der Identifikation und Erinnerungskultur, daher wird sie dem Antrag zustimmen.

 

Herr Buxbaum merkt an, dass sich die Verwaltung bereits für die Verwendung des Namens Volkswerft ausgesprochen hat. Mit einer Beschlussfassung des vorliegenden Antrages könnte die Bürgerschaft ein Zeichen setzen und der Verwaltung den Rücken stärken.

 

Herr Adomeit kritisiert den Antrag als polemisch, da sich die Verwaltung bereits vor Monaten zu dem Namen bekannt hat. Zunächst sollten andere Fragen geklärt werden, z.B. Arbeitsplätze schaffen und Finanzierung. Er erinnert an die Arbeit im zeitweiligen Ausschuss Volkswerft und wird den vorliegenden Antrag ablehnen.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow bekräftigt, dass es keine Zweifel an der Verwendung des Namens Volkswerft gibt. Zunächst werden die vorhandenen Kapazitäten jedoch in die Ansiedelung von Unternehmen gesetzt. Zielstellung ist es, den Namen Volkswerft zum 75. Jubiläum auch wieder sichtbar zu machen.

 

Herr Paul stellt den Antrag auf Verweisung des Antrages AN 0084/2022 zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen