Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die während der Beteiligungen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie während der öffentlichen
Auslegung geäußerten Anregungen und Hinweise zur 11. Änderung des
Flächennutzungsplanes werden entsprechend Anlage 2 abgewogen.
2. Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Stralsund mit Begründung in der Fassung vom März 2014 für die im Stadtteil
Andershof an der Greifswalder Chaussee gelegene Teilfläche der ehemaligen
Bereitschaftspolizei wird festgestellt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 11. Änderung
des Flächennutzungsplanes mit Begründung dem Landkreis Vorpommern- Rügen zur
Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorzulegen.
4. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Mehrheitlich zugestimmt