Gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 der KV M-V verpflichtet Herr Butter Herrn Paul als neuen Präsidenten der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund auf gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten durch Handschlag. Er übergibt die weitere Leitung der Sitzung dem neuen Präsidenten der Bürgerschaft.

 

Herr Paul teilt mit, dass er die Wahl annimmt. Er dankt den Wählern und der Bürgerschaft für das ausgesprochene Vertrauen und versichert diese hohe Funktion nach bestem Wissen und Gewissen mit den Mitgliedern der Bürgerschaft gemeinsam mit großem Engagement zum Wohle der Stadt zu erfüllen.