Herr Lindner gibt einführende Worte in das Thema.

 

Herr Döring berichtet vom bisherigen Geschehen zum Hilferuf des Vorsitzenden des Kleingartenvereins Weidenkultur ll Stralsund e.V., unter Benennung der vom Kreisverband für Gartenfreunde Stralsund e.V. initiierten Begehungsterminen. Bei den Begehungsterminen wurde sich neben dem Umgang mit dem konfliktwürdigen Baum ebenfalls über den allgemeinen Umgang mit der dort vorhandenen Waldfläche verständigt. 

 

Herr Struwe erörtert die vorhandene Waldfläche. Zum konfliktwürdigen Baum teilt er mit, dass dieser beim 1. Begehungstermin Mängel aufwies, welche jedoch keine gravierenden Schäden befürchten ließen. Anlässlich dieser Begehung erwies sich die Anordnung der Baumfällung für die Verwaltung als nicht erforderlich. Eine Einigung bezüglich der Mängel erging insoweit, dass die Verwaltung Schnittarbeiten und die Baumkontrolle für das Gebiet anordnete. Diesbezüglich informiert Herr Struwe über die Durchführung erster Schnittarbeiten. Im Weiteren geht er auf die Sicherungspflichten ein und vergleicht die Sicherungspflichten von Waldflächen mit den von Parkflächen. Hierbei legt er ausführlich dar, weshalb die vorliegende Fläche als Waldfläche geführt wird. Daraus resultiert das zwingende Erfordernis, dass die Kleingärtner des Kleingartenvereins Weidenkultur II Stralsund e.V. keine Mäh- und Ausräumarbeiten im anliegenden Waldstück vornehmen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Lindner berichtet Herr Struwe von weiteren Waldflächen, welche unmittelbar an Kleingartenvereine angrenzen. 

 

Frau Döring informiert über einen „wilden“ Pflaumenbaum im Kleingartenverein “ Voigdehagen“ Stralsund e.V., welcher in der Erntezeit seine Früchte auf den unmittelbar darunterliegenden Radweg fallen lässt. Sie erklärt, dass der Kleingartenverein im Falle eines Unfalles haftbar wäre und die Kleingärtner aufgrund des hohen Ertrages mit der Räumung der Früchte nicht nachkommen. Aus diesem Grund wurde Frau Döring gebeten, dieses Thema im Stadtkleingartenausschuss anzubringen und sich zu erkundigen, ob die Fällung des Obstbaumes unter Umständen erfolgen könnte.

 

Herr Struwe vermutet aufgrund einer früheren Begehung, dass der Baum naturschutzrechtlichen Regelungen unterliegt und die Fällung somit eines Antrages bedarf. 

 

Herr Döring weist auf das Gefahrenpotenzial der Früchte hin und bittet, dem Anliegen zeitnah nachzukommen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses und die Verwaltung einigen sich darauf, dass Herr Struwe einen Antrag zur Fällung des Baumes stellt.

 

Da kein weiterer Redebedarf besteht, führt der Ausschussvorsitzende in den nächsten Tagesordnungspunkt ein.