Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wann soll zumindest mit der Fassaden- und Dachsanierung des Hauses Am Fährkanal 3, z.B. mit der Nutzung von Städtebaufördermitteln, begonnen werden?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

Das Grundstück Am Fährkanal 3 ist in das Gesamtprojekt zur Entwicklung des Quartiers 65 einbezogen.

 

Am 16.12.2021 wurde durch die Bürgerschaft der Beschluss zum „Verfahren zum Verkauf und zur Bebauung städtischer Grundstücke im Quartier 65 auf der Nördlichen Hafeninsel“ (B 0184/2021) gefasst. In diesem Rahmen wurde das Exposé als Grundlage der Ausschreibung bestätigt. Das Grundstück Am Fährkanal 3 ist Bestandteil der zu veräußernden städtischen Flächenkulisse. Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der Denkmalverordnung „Hafeninsel“, ist jedoch kein Einzeldenkmal. Konzeptabhängig ist ein Erhalt des Gebäudes ebenso denkbar wie ein Um- oder Rückbau. Diese Entscheidung wird im weiteren Verfahren mit der künftigen Investorin oder dem künftigen Investor getroffen.

 

Die öffentliche Ausschreibung wird noch im März 2022 erfolgen. Die Hansestadt Stralsund strebt einen zügigen Planungs- und Realisierungsprozess an. Aus diesem Grund sind derzeit Sanierungsmaßnahmen im Vorgriff auf den künftigen Umgang mit diesem Bestandsgebäude nicht sinnvoll.

 

Herr Dr. von Bosse ist der Auffassung, dass das Gebäude in der Substanz gut ist und ein Rückbau gemäß Erhaltungssatzung nicht zulässig wäre. Er erkundigt sich, ob tatsächlich alles für den Erhalt des Gebäudes getan wird.