Anfrage:
1. Wie viele Führerscheine müssen in Stralsund pro Jahr bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgewandelt werden?
2. Warum kann der Umtausch nicht über die Open Rathaus Funktion vollzogen werden?
3. Ist mit einer Ermöglichung des digitalen Umtauschs über Open Rathaus zu rechnen? Wenn ja, ab wann, wenn nein, warum nicht?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
zu
1.:
Da es keinen Datenaustausch
zwischen dem Melderegister und dem örtlichen Fahrerlaubnisregister gibt, kann
eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen. Auch gibt es keine
Meldepflichten von Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhabern bei Zu-
oder Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich. Ebenso erhält die
Fahrerlaubnisbehörde keine Information, wenn eine Fahrerlaubnisinhaberin oder
ein Fahrerlaubnisinhaber verstorben ist.
zu
2.:
Der
Antrag und alle erforderlichen Unterlagen können zukünftig von den Bürgerinnen
und Bürgern über OpenRathaus eingebracht werden. Dazu muss ein entsprechender
Online-Assistent in OpenRathaus integriert werden. Für den Austausch bzw. die
Abholung des Dokumentes sowie zur eindeutigen Identifizierung müssen die
Bürgerinnen und Bürger weiterhin das Ordnungsamt aufsuchen.
zu
3.:
Die
Einführung des Online-Assistenten für den Umtausch des Führerscheins in
OpenRathaus könnte nach Abstimmung der fachlichen Anforderungen zeitnah
erfolgen. Ein Rollout wäre ab Anfang Juni möglich.
Herr
Pieper hat keine Nachfrage.