Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie viele Führerscheine müssen in Stralsund pro Jahr bis 2033 in den neuen EU-Führerschein umgewandelt werden?

2.    Warum kann der Umtausch nicht über die Open Rathaus Funktion vollzogen werden?

3.    Ist mit einer Ermöglichung des digitalen Umtauschs über Open Rathaus zu rechnen? Wenn ja, ab wann, wenn nein, warum nicht?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

zu 1.:

Da es keinen Datenaustausch zwischen dem Melderegister und dem örtlichen Fahrerlaubnisregister gibt, kann eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen. Auch gibt es keine Meldepflichten von Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhabern bei Zu- oder Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich. Ebenso erhält die Fahrerlaubnisbehörde keine Information, wenn eine Fahrerlaubnisinhaberin oder ein Fahrerlaubnisinhaber verstorben ist.

 

zu 2.:

Der Antrag und alle erforderlichen Unterlagen können zukünftig von den Bürgerinnen und Bürgern über OpenRathaus eingebracht werden. Dazu muss ein entsprechender Online-Assistent in OpenRathaus integriert werden. Für den Austausch bzw. die Abholung des Dokumentes sowie zur eindeutigen Identifizierung müssen die Bürgerinnen und Bürger weiterhin das Ordnungsamt aufsuchen.

 

zu 3.:

Die Einführung des Online-Assistenten für den Umtausch des Führerscheins in OpenRathaus könnte nach Abstimmung der fachlichen Anforderungen zeitnah erfolgen. Ein Rollout wäre ab Anfang Juni möglich.

 

Herr Pieper hat keine Nachfrage.