Anfrage:
1. Gibt es Hilfsangebote der Hansestadt Stralsund für diese
Menschen?
2. Wie werden diese Angebote angenommen?
3. Gibt es Streetworker, die regelmäßigen Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen?
4. Was wird unternommen, um Betroffene von der Straße zu holen?
Die Beantwortung erfolgt im Zusammenhang schriftlich mit folgendem Inhalt:
In der Bundesrepublik Deutschland ist zwar
eine gute staatliche Unterstützung, z.B. durch Wohngeld, Sozialhilfe und
Grundsicherung, gegeben, jedoch führen trotzdem mangelhaftes Einkommen und die
gegebene wirtschaftliche und persönliche Situation der Betroffenen zu
Räumungsklagen, Zwangsräumungen und damit auch zu Obdachlosigkeit.
Zu unterscheiden ist neben der
unfreiwilligen Obdachlosigkeit auch die freiwillige Obdachlosigkeit. Die
Bevölkerungsgruppe, die freiwillig obdachlos ist, verweigert die Annahme
staatlicher Leistungen und Hilfe.
Unfreiwillige Obdachlosigkeit kann mit den
Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechtes kurzfristig beseitigt werden. Es
handelt sich hier um eine vorübergehende Wiederherstellung der öffentlichen
Sicherheit. Die ordnungsrechtliche Unterbringung darf jedoch nicht als
Dauerlösung zur Bekämpfung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit betrachtet
werden. Nur mit Hilfe der Sozialbehörden bzw. des Bundes kann, soweit
Bedürftigkeit besteht, diese unfreiwillige Obdachlosigkeit endgültig beseitigt
werden.
In jedem Herbst sensibilisiert die
Hansestadt Stralsund zu diesem Thema und veröffentlicht die für obdachlose
Menschen zur Verfügung stehenden Hilfsangebote. Diese können sowohl von
freiwillig als auch von unfreiwillig obdachlosen Menschen in Anspruch genommen
werden. Dort finden sich u.a. Angebote der Herberge für obdachlose Menschen
oder der Stralsunder Tafel des DRK-Kreisverbands Rügen-Stralsund e. V., der
Begegnungsstätte „Die Halle“ des Kreisdiakonischen Werkes e. V., der
Tauschbörse „Gib und Nimm“ der SIC GmbH, der Evangel. Suchtkrankenhilfe gGmbH
oder des Landkreises Vorpommern-Rügen, Fachdienst Soziales.
Verlässliche Zahlen zur Annahme der erwähnten
Angebote können für die Herberge für obdachlose Menschen vorgelegt werden. Hier
sind mit Stand vom 08.03.2022 von 38 der zur Verfügung stehenden Plätze
insgesamt 32 Plätze besetzt, was einer Auslastung von ca. 84% entspricht.
Werden obdachlose Menschen in der Hansestadt
Stralsund erstmals festgestellt, werden diese durch die Polizeivollzugs- und
Ordnungskräfte, durch die Stralsunder Bevölkerung oder Mitarbeitende der
Obdachlosenunterkunft auf die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und
Hilfsangebote hingewiesen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der betroffene
Personenkreis, zu denen z.B. Nichtsesshafte, Aussteiger oder Weltenbummler
gehören, mit der Obdachlosigkeit einverstanden ist. Oftmals genügt ihnen die
Ausstattung mit den wesentlichen Sachen, wie Schlafsack und warme Kleidung oder
eine warme Mahlzeit.
Dies ist ein erlaubter Zustand und Ausdruck
der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und muss von der
Gesellschaft, so schmerzlich es für den Einzelnen auch sein mag, akzeptiert werden.
Es besteht darüber hinaus auch keine Registrierungs-, Melde- oder
Unterbringungspflicht für freiwillig obdachlose Menschen.
Selbstverständlich steht die
Obdachlosenunterkunft, die im Auftrag der Hansestadt Stralsund vom DRK
betrieben wird, um Menschen ohne Wohnsitz eine Unterkunft zu bieten, auch allen
freiwillig obdachlos lebenden Menschen offen, sofern diese die staatliche Hilfe
annehmen wollen.
Neben der
Obdachlosenunterkunft, kann die Ordnungsbehörde aber auch geeignete Maßnahmen
ergreifen, um die Gefahren, die von einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit
ausgehen, zu beseitigen. Hierbei kommt neben der Zuweisung in eine
Obdachlosenunterkunft auch die Anmietung von Unterkünften, Wohnungen, Hotels
oder Pensionen aber auch die Beschlagnahmung von Wohnraum in Betracht, um die
Gefahren vorübergehend zu beseitigen. Grundsätzlich
ausgeschlossen ist aber die zwangsweise Unterbringung gegen den Willen des
obdachlosen Menschen.
Es gibt keine Nachfrage.