Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1. Gibt es Hilfsangebote der Hansestadt Stralsund für diese Menschen?

2. Wie werden diese Angebote angenommen?

3. Gibt es Streetworker, die regelmäßigen Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen?

4. Was wird unternommen, um Betroffene von der Straße zu holen?

 

Die Beantwortung erfolgt im Zusammenhang schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

In der Bundesrepublik Deutschland ist zwar eine gute staatliche Unterstützung, z.B. durch Wohngeld, Sozialhilfe und Grundsicherung, gegeben, jedoch führen trotzdem mangelhaftes Einkommen und die gegebene wirtschaftliche und persönliche Situation der Betroffenen zu Räumungsklagen, Zwangsräumungen und damit auch zu Obdachlosigkeit.

 

Zu unterscheiden ist neben der unfreiwilligen Obdachlosigkeit auch die freiwillige Obdachlosigkeit. Die Bevölkerungsgruppe, die freiwillig obdachlos ist, verweigert die Annahme staatlicher Leistungen und Hilfe.

Unfreiwillige Obdachlosigkeit kann mit den Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechtes kurzfristig beseitigt werden. Es handelt sich hier um eine vorübergehende Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. Die ordnungsrechtliche Unterbringung darf jedoch nicht als Dauerlösung zur Bekämpfung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit betrachtet werden. Nur mit Hilfe der Sozialbehörden bzw. des Bundes kann, soweit Bedürftigkeit besteht, diese unfreiwillige Obdachlosigkeit endgültig beseitigt werden.

 

In jedem Herbst sensibilisiert die Hansestadt Stralsund zu diesem Thema und veröffentlicht die für obdachlose Menschen zur Verfügung stehenden Hilfsangebote. Diese können sowohl von freiwillig als auch von unfreiwillig obdachlosen Menschen in Anspruch genommen werden. Dort finden sich u.a. Angebote der Herberge für obdachlose Menschen oder der Stralsunder Tafel des DRK-Kreisverbands Rügen-Stralsund e. V., der Begegnungsstätte „Die Halle“ des Kreisdiakonischen Werkes e. V., der Tauschbörse „Gib und Nimm“ der SIC GmbH, der Evangel. Suchtkrankenhilfe gGmbH oder des Landkreises Vorpommern-Rügen, Fachdienst Soziales.

 

Verlässliche Zahlen zur Annahme der erwähnten Angebote können für die Herberge für obdachlose Menschen vorgelegt werden. Hier sind mit Stand vom 08.03.2022 von 38 der zur Verfügung stehenden Plätze insgesamt 32 Plätze besetzt, was einer Auslastung von ca. 84% entspricht.

 

Werden obdachlose Menschen in der Hansestadt Stralsund erstmals festgestellt, werden diese durch die Polizeivollzugs- und Ordnungskräfte, durch die Stralsunder Bevölkerung oder Mitarbeitende der Obdachlosenunterkunft auf die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Hilfsangebote hingewiesen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der betroffene Personenkreis, zu denen z.B. Nichtsesshafte, Aussteiger oder Weltenbummler gehören, mit der Obdachlosigkeit einverstanden ist. Oftmals genügt ihnen die Ausstattung mit den wesentlichen Sachen, wie Schlafsack und warme Kleidung oder eine warme Mahlzeit.

Dies ist ein erlaubter Zustand und Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und muss von der Gesellschaft, so schmerzlich es für den Einzelnen auch sein mag, akzeptiert werden. Es besteht darüber hinaus auch keine Registrierungs-, Melde- oder Unterbringungspflicht für freiwillig obdachlose Menschen.

Selbstverständlich steht die Obdachlosenunterkunft, die im Auftrag der Hansestadt Stralsund vom DRK betrieben wird, um Menschen ohne Wohnsitz eine Unterkunft zu bieten, auch allen freiwillig obdachlos lebenden Menschen offen, sofern diese die staatliche Hilfe annehmen wollen.

 

Neben der Obdachlosenunterkunft, kann die Ordnungsbehörde aber auch geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahren, die von einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit ausgehen, zu beseitigen. Hierbei kommt neben der Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft auch die Anmietung von Unterkünften, Wohnungen, Hotels oder Pensionen aber auch die Beschlagnahmung von Wohnraum in Betracht, um die Gefahren vorübergehend zu beseitigen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist aber die zwangsweise Unterbringung gegen den Willen des obdachlosen Menschen.

 

Es gibt keine Nachfrage.