Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Entstanden während der jüngsten Sturmtiefe („Nadia“, „Zeynep“ etc.) Schäden an den Lokschuppen; wenn ja, welche?

 

2.    Sind Finanzmittel für eine Notsicherung zur Vermeidung weitere Schäden geplant?

 

3.    Welche weiteren Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um weitere Schäden am Gelände und seinen Anlagen zu vermeiden bzw. diesen entgegenzuwirken?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

zu 1.:

Während der letzten Sturmtiefs entstanden keine weiteren Schäden an den Gebäuden.

 

zu 2. und 3.:

Das Gelände der Lokschuppen ist im Eigentum der LEG. Derzeit sind weder im städtischen Haushalt noch in der Finanzplanung der LEG Mittel für eine Notsicherung vorgesehen.

Voraussetzung für eine qualifizierte Sicherung ist die Entwicklung des Standorts. Derzeit treiben Verwaltung und LEG die Planungen zur Entwicklung mit Hochdruck voran. Dies betrifft:

  • die katastertechnische Bildung der neuen Flurstücke als Voraussetzung für die anschließende eisenbahnrechtliche Entwidmung,
  • die bauplanungsrechtliche Sicherung neuer Nutzungen einschließlich der erforderlichen neuen Zufahrt von der Feldstraße.

 

Bei provisorischen Vorabmaßnahmen zur Sicherung sollte sichergestellt sein, dass keine doppelten Kosten entstehen und die Maßnahmen auch im Rahmen der endgültigen Sanierung Bestand haben. Dies erfordert eine sorgfältige Planung.

 

Herr Kuhn hat keine Nachfrage.