Anfrage:
1.
Entstanden
während der jüngsten Sturmtiefe („Nadia“, „Zeynep“ etc.) Schäden an den
Lokschuppen; wenn ja, welche?
2.
Sind
Finanzmittel für eine Notsicherung zur Vermeidung weitere Schäden geplant?
3.
Welche
weiteren Maßnahmen sieht die Verwaltung vor, um weitere Schäden am Gelände und
seinen Anlagen zu vermeiden bzw. diesen entgegenzuwirken?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
zu 1.:
Während der letzten Sturmtiefs entstanden keine weiteren Schäden an den
Gebäuden.
zu 2. und 3.:
Das Gelände der Lokschuppen ist im Eigentum der LEG. Derzeit sind weder
im städtischen Haushalt noch in der Finanzplanung der LEG Mittel für eine
Notsicherung vorgesehen.
Voraussetzung für eine qualifizierte Sicherung ist die Entwicklung des
Standorts. Derzeit treiben Verwaltung und LEG die Planungen zur Entwicklung mit
Hochdruck voran. Dies betrifft:
- die
katastertechnische Bildung der neuen Flurstücke als Voraussetzung für die
anschließende eisenbahnrechtliche Entwidmung,
- die
bauplanungsrechtliche Sicherung neuer Nutzungen einschließlich der
erforderlichen neuen Zufahrt von der Feldstraße.
Bei provisorischen Vorabmaßnahmen zur Sicherung sollte sichergestellt
sein, dass keine doppelten Kosten entstehen und die Maßnahmen auch im Rahmen
der endgültigen Sanierung Bestand haben. Dies erfordert eine sorgfältige
Planung.
Herr Kuhn hat keine Nachfrage.