Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
A.
Feststellung des Jahresabschlusses
1.
den aus Vorjahren bestehenden Ergebnisvortrag in Höhe
von - 2.860.479,87 EUR gemäß § 44 Absatz 5 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung
vorzutragen.
2. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2016 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von
310.844.353,89 EUR bei einer Bilanzsumme von 643.496.265,89 EUR und einem Jahresergebnis von 7.797.051,91 EUR festzustellen.
B. Entlastung des Oberbürgermeisters
Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung erteilt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen