Sitzung: 28.02.2022 Bürgerschaft
Zur Sitzung liegen drei Dringlichkeitsanträge vor.
Herr Dr. Zabel begründet die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages DAn 0001/2022 mit dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.03.2022.
Der Präsident lässt die Bürgerschaftsmitglieder gem. § 29 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) über die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag DAn 0001/2022 abstimmen:
Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter
2022-VII-02-0799
Der Dringlichkeitsantrag DAn 0001/2022 wird unter TOP 3.1 in die Tagesordnung eingereiht.
Herr Buxbaum begründet die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages DAn 0002/2022.
Herr Paul lässt die Bürgerschaftsmitglieder gem. § 29 Abs. 4 KV M-V über die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag DAn 0002/2022 abstimmen:
Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter
2022-VII-02-0800
Der Dringlichkeitsantrag DAn 0002/2022 wird unter TOP 3.2 in die Tagesordnung eingeordnet.
Frau Bartel begründet kurz die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages DAn 0003/2022.
Der Präsident lässt die Bürgerschaftsmitglieder gem. § 29 Abs. 4 KV M-V über die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag DAn 0001/2022 abstimmen:
Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter
2022-VII-02-0801
Der Dringlichkeitsantrag DAn 0003/2022 wird unter TOP 3.3 in die Tagesordnung eingereiht.