Zur Sitzung liegen drei Dringlichkeitsanträge vor.

 

Herr Dr. Zabel begründet die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages DAn 0001/2022 mit dem Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ab 15.03.2022.

 

Der Präsident lässt die Bürgerschaftsmitglieder gem. § 29 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) über die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag DAn 0001/2022 abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter

2022-VII-02-0799

 

Der Dringlichkeitsantrag DAn 0001/2022 wird unter TOP 3.1 in die Tagesordnung eingereiht.

 

 

Herr Buxbaum begründet die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages DAn 0002/2022.

 

Herr Paul lässt die Bürgerschaftsmitglieder gem. § 29 Abs. 4 KV M-V über die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag DAn 0002/2022 abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter

2022-VII-02-0800

 

Der Dringlichkeitsantrag DAn 0002/2022 wird unter TOP 3.2 in die Tagesordnung eingeordnet.

 

 

Frau Bartel begründet kurz die Dringlichkeit des Dringlichkeitsantrages DAn 0003/2022.

 

Der Präsident lässt die Bürgerschaftsmitglieder gem. § 29 Abs. 4 KV M-V über die Erweiterung der Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag DAn 0001/2022 abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter

2022-VII-02-0801

 

Der Dringlichkeitsantrag DAn 0003/2022 wird unter TOP 3.3 in die Tagesordnung eingereiht.