Frau Behrendt leitet in den Tagesordnungspunkt ein. Bezugnehmend auf die erste Frage erklärt sie, dass die kulturellen Ansprüche an die Wallensteintage ausführlich in der erfolgten Ausschreibung benannt worden sind.

Im Jahr 2020 wurde die Veranstalterrolle für den Zeitraum von 2021 – 2024 neu ausgeschrieben. Die Leiterin des Amtes 40 betont, dass es ich um das größte Stadtfest in Stralsund handelt, bei dem der historische Bezug gewahrt bleiben soll.

 

Nachfolgend nennt Frau Behrendt die Brauchtumsbestandteile des Volksfestes:

 

  • Markttreiben
  • Festumzug
  • Pestzug
  • Gildeschwur
  • Hohnblasen
  • Armen- bzw. Kinderspeisung
  • Landsknechtelager mit Gefechtsdarstellung

 

Diese sollen in diesem Jahr und auch in den kommenden Jahren stattfinden, wenn möglich.

Außerdem ist ein attraktives Bühnenprogramm Bestandteil. Weiterhin war in der Ausschreibung die Einbindung der Stadtöffentlichkeit und verschiedener Institutionen gefordert. Auch das „Erscheinungsbild“ des Festes wurde in der Ausschreibung und vertraglich festgehalten.

 

Frau Behrendt erklärt weiter, dass auch die Geschäfte der Schausteller und die Händlermeile Bestandteile des Festes sind und zur Refinanzierung beitragen. Aus ihrer Sicht haben sich die Wallensteintage in den vergangenen Jahren gut entwickelt, auch wenn der neue Veranstalter seine Möglichkeiten aufgrund der Pandemie noch nicht vollständig ausschöpfen konnte.

Die Amtsleiterin berichtet weiter, dass ihr bekannt ist, dass der Veranstalter, der Traditionsverein und die Stadtwache in Kontakt stehen.

 

Im Hinblick auf das Jahr 2028 weist Frau Behrendt auf die Besonderheit des Jahres hin und betont, dass die Ausschreibung entsprechend angepasst wird, auch in Zusammenarbeit mit dem Kulturausschuss.

 

Auf die nächste Frage entgegnet Frau Behrendt, dass das Landsknechtelager mit den Gefechtsdarstellungen als Nachstellung betrachtet wird. Hier ist der Veranstalter ebenfalls gehalten, dies in diesem und den darauffolgenden Jahren umzusetzen.

 

Zur letzten Frage führt Frau Behrendt aus, dass bereits historische Gebäude einbezogen werden. Als Beispiel nennt sie das Hohnblasen aus dem Rathaus oder dem Artushof. Eine Einbindung der Stadtmauer gestaltet sich aufgrund ihrer Lage schwierig.

In einem Gespräch mit einem Vertreter der Stadtwache wurde einvernehmlich festgelegt, dass die Stadtmauer vorläufig nicht genutzt wird.

Es wird aber nach Alternativen gesucht und diese auch mit der Stadtwache besprochen.

 

Herr Schulz erkundigt sich, ob 2028 sowohl die Hansetage als auch die Wallensteintage veranstaltet werden sollen.

 

Frau Behrendt hebt die Herausforderung beide Events zu organisieren hervor, betont aber, dass die Veranstaltungen maximal ausgestaltet werden sollen.

 

Frau Fechner fragt, ob es Vorschriften zum Abfeuern der Kanonen gibt, beispielsweise hinsichtlich der Lautstärke.

 

Frau Wolle antwortet, dass die Stadtmauer auch deshalb für die Darstellung von Gefechten nicht genutzt wird, da diese sich zu dicht an Wohnbebauung befindet.

Die Genehmigung für das Abfeuern der Kanonen erteilt der Landkreis dem Durchführenden. Diese enthält bestimmte Auflagen, die eingehalten werden müssen.

So werden Uhrzeit der Schüsse und Maßnahmen zum Schutz von Tieren und Menschen festgelegt. Außerdem dürfen die Kanonen nur von fachkundigem Personal abgefeuert werden.

 

Frau Bartel schlägt vor, den Veranstalter der Wallensteintage zur nächsten Sitzung des Ausschusses einzuladen. Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden.

 

Die Ausschussvorsitzende weist auf die Ergebnisse zweier Untersuchungen hin, welche vom Traditionsverein in Auftrag gegeben worden sind. Es wurde geprüft, welchen Wert die Wallensteintage für das immaterielle Weltkulturerbe haben. Sie erkundigt sich, ob die Verwaltung über die Ergebnisse informiert ist.

 

Frau Behrendt bestätigt, dass die Studien bekannt sind. Sie waren Bestandteil des Antrages zur Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO. Der Antrag konnte fristgerecht eingereicht werden, wurde aber abgelehnt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Wallensteintage aber in die Landesliste aufgenommen.

 

Frau Bartel schlägt vor, von der Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen eine historische Einordnung der Wallensteintage und Informationen zu dem Antrag zu erhalten.

 

Da es keine weiteren Fragen gibt, schließt Frau Bartel den Tagesordnungspunkt.