Anfrage:
1. Wie viele Stralsunderinnen und Stralsunder bekamen gemäß dem Beschluss Nr.: 2021-VII-02-0436 ein Angebot, die von ihnen genutzten Grundstücke zu kaufen?
2. Wie viele der Betroffenen nahmen das Kaufangebot wahr?
3. Wie beurteilt die Verwaltung diese Verkaufszahlen?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 4. März 2021
beschlossen, dass „alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu
Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt
Stralsund innehaben, ein Angebot bekommen, die von ihnen genutzten Grundstücke
zu marktüblichen Bedingungen käuflich zu erwerben.“
Von den insgesamt 64 Fällen bekamen bislang 53
Erbbaurechtsnehmer ein konkretes Angebot, die von ihnen genutzten Flächen
käuflich zu erwerben. Davon haben bislang 13 Grundstücksnutzer mitgeteilt, dass
sie dieses Kaufangebot annehmen möchten. Hierfür werden in den nächsten Wochen
die entsprechenden Beschlussvorlagen erarbeitet. Drei Erbbaurechtsnehmer haben
das Angebot abgelehnt.
Die Verwaltung ist von den zu erwartenden Verkaufszahlen
nicht überrascht, denn ob der Kauf der genutzten Flächen für den
Erbbaurechtsnehmer vorteilhaft ist, hängt von dessen individuellen
Verhältnissen ab. So kann es gerade für ältere Erbbaurechtsnehmer
wirtschaftlich günstiger sein, weiterhin die relativ günstigen Erbbauzinsen zu
zahlen und auf einen Kauf zu verzichten.
Frau Dr. Carstensen hat keine Nachfrage.