Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie viele Stralsunderinnen und Stralsunder bekamen gemäß dem Beschluss Nr.: 2021-VII-02-0436 ein Angebot, die von ihnen genutzten Grundstücke zu kaufen?

 

2.    Wie viele der Betroffenen nahmen das Kaufangebot wahr?

 

3.    Wie beurteilt die Verwaltung diese Verkaufszahlen?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

Die Bürgerschaft hat auf ihrer Sitzung am 4. März 2021 beschlossen, dass „alle Bürger, welche ein von der Hansestadt Stralsund zu Wohnzwecken verliehenes Erbbaurecht innerhalb der Stadtgrenzen der Hansestadt Stralsund innehaben, ein Angebot bekommen, die von ihnen genutzten Grundstücke zu marktüblichen Bedingungen käuflich zu erwerben.“

 

Von den insgesamt 64 Fällen bekamen bislang 53 Erbbaurechtsnehmer ein konkretes Angebot, die von ihnen genutzten Flächen käuflich zu erwerben. Davon haben bislang 13 Grundstücksnutzer mitgeteilt, dass sie dieses Kaufangebot annehmen möchten. Hierfür werden in den nächsten Wochen die entsprechenden Beschlussvorlagen erarbeitet. Drei Erbbaurechtsnehmer haben das Angebot abgelehnt.

 

Die Verwaltung ist von den zu erwartenden Verkaufszahlen nicht überrascht, denn ob der Kauf der genutzten Flächen für den Erbbaurechtsnehmer vorteilhaft ist, hängt von dessen individuellen Verhältnissen ab. So kann es gerade für ältere Erbbaurechtsnehmer wirtschaftlich günstiger sein, weiterhin die relativ günstigen Erbbauzinsen zu zahlen und auf einen Kauf zu verzichten.

 

Frau Dr. Carstensen hat keine Nachfrage.