Sitzung: 12.01.2022 Ausschuss für Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0195/2021
Frau Bartel bitte die Verwaltung um Erläuterung der Beschlussvorlage.
Frau Steinfurt erörtert den Antrag der Bürgerschaft bezüglich der „Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern für Veranstaltungen“.
Hierzu teilt sie mit, dass aufgrund der gegenwärtig anhaltenden pandemischen Lage die Aussetzung der Vergnügungssteuer erfolgen kann. Anvisiert ist hierfür zunächst der Zeitraum vom 01.11.2021 bis zum 31.12.2022. Die Aussetzung der Vergnügungssteuer könnte für das Jahr 2023 verlängert werden, sofern die Pandemie anhält.
Es besteht kein weiterer Redebedarf bei den Ausschussmitgliedern.
Die Ausschussvorsitzende bringt die Vorlage zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Kultur empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0195/2021 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen 0 Stimmenthaltungen