Frau Rawe, Mitarbeiterin der Abteilung Steuern der Hansestadt Stralsund teilt mit, dass 68 Hunde im Jahr 2019 und 24 Hunde im Jahr 2021 aus dem Tierheim vermittelt wurden. Der Hundesteuersatz beträgt pro Jahr 95,00 EUR, sodass sich multipliziert mit der Anzahl der vermittelten Hunde ein Betrag von ca. 2.200,00 EUR ergibt. Sie merkt an, dass zudem die Hunde nicht ausschließlich an Stralsunder Bürgerinnen und Bürger vermittelt werden. Weiterhin erachtet sie die daraus entstehende Ersparnis, im Verhältnis zu den laufenden Kosten eines Hundes als unerheblich. Der Aufwand der Satzungsänderung sollte mit dem Nutzen abgewogen werden. 

 

Herr Krämer merkt an, dass der Antrag lediglich auf Stralsunder Bürgerinnen und Bürger für eine Dauer von 3 Jahre abzielt.   

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmung:                    4 Zustimmungen                            5 Gegenstimmen

 

Der Antrag AN 0175/2021 ist somit abgelehnt.

 

Der Präsident der Bürgerschaft wird entsprechend informiert.