Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrags AN 0193/2021 zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben mit folgendem Wortlaut:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beauftragt den Oberbürgermeister, dass die Hansestadt Stralsund Mitglied im Verein für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern wird. 


Herr Suhr geht einleitend auf die intensive Debatte innerhalb der Bürgerschaft zum Austritt der Hansestadt Stralsund aus der WFG mbH ein.

Auf Grundlage eines Gutachtens der agiplan GmbH erfolgt aktuell die Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung für die Region Vorpommern. Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist dem Verein für Regionalmarketing und –entwicklung beigetreten. Die Hansestadt Stralsund ist an der gebildeten Arbeitsgruppe beteiligt.

Aus Sicht von Herrn Suhr sei es sinnvoll, dass auch die Hansestadt Stralsund dem Verein beitritt. Er wirbt um Zustimmung für den Antrag.

 

Herr Liebeskind beantragt für die Fraktion CDU/FDP die Verweisung des Antrages zur Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafterangelegenheiten und bittet diesem zuzustimmen.

 

Die Fraktion DIE LINKE schließt sich nach Wortmeldung von Herrn Lange dem Verweisungsantrag an.

 

Nach Auffassung von Herrn Haack ist der Gedanke, dem Verein für Regionalmarketing und -entwicklung Vorpommern ohne vorherige Prüfung beizutreten, zu kurz gedacht. Er erinnert an das im Aufbau befindliche lokale Stadtmarketing und die Aufgaben der Stralsunder Innovations- und Gründerzentrum GmbH.

Von der Mitgliedschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen, der von der Hansestadt Stralsund ausreichend Kreisumlage erhalte, sollte die Stadt aus Sicht von Herrn Haack partizipieren können. Die Fraktion Bürger für Stralsund wird den Antrag AN 0193/2021 daher ablehnen.

 

Frau Bartel begrüßt den Verweisungsantrag. Im Fachausschuss sollte unter Mitwirkung anderer Institutionen darüber befunden werden.

 

Herr Paul stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Antrag auf Verweisung des Antrags AN 0193/2021 abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen