Herr Lindner gibt einführende Worte in das Thema und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr Kobsch erläutert, dass keine Flächen der anliegenden Kleingärten durch die Ansiedlung betroffen sind. Es werden sich somit keine Veränderungen für benachbarte Kleingartenvereine ergeben.

 

Frau Döring möchte wissen, ob hinsichtlich der Renaturierung des Hohen Grabens laut Stadtkleingartenentwicklungskonzept Teil 1 es weiterhin vorgesehen ist, dass ein Teil der Kleingärten in der Kleingartensparte Süd wegfallen.

 

Herr Kobsch erklärt, dass die Renaturierung des Hohen Grabens nicht in Zusammenhang mit der Ansiedlung von XXXLutz steht.

 

Frau Döring weist auf die Drainagen in den Kleingarten hin. Sie merkt an, dass bei der Renaturierung des Hohen Grabens möglichst darauf geachtet werden soll, dass die Funktionsfähigkeit der Drainagen weiterhin gegeben bleibt. Andernfalls kann das Wasser in den Gärten nicht mehr abfließen

 

Herr Kobsch nimmt die Aussage zur Kenntnis und wird innerhalb der Verwaltung Rücksprache zu dieser Problematik halten. Er sichert zu, dass sich die Verwaltung mit dem Kleingartenverein in Verbindung setzt.

 

Auf die Frage von Herrn Adomeit teilt Herr Kosch mit, dass der Wasser- und Bodenverband Barthe/Küste lediglich für die Be- und Entwässerung zuständig ist und dieser Aufgabe vollumfänglich nachkommt. 

 

Zusammenfassend führt Herr Lindner an, dass die Ansiedlung von XXXLutz keine negativen Auswirkungen auf die Kleingartenvereine sowie den hohen Graben haben wird. Herr Kobsch bestätigt dies.