Herr Meißner berichtet von verschiedenen Begehungen bei den Kleingartenvereinen.

 

Einführend spricht er über den Termin beim Voigdehäger Weg e.V.

Gegenwärtig haben sich die Beteiligten über die Rechte und Pflichten beider Seiten verständigt, insbesondere über die Baumfällung seitens der Kleingärtner und darüber, dass die Pflege des Begleitgrünes nicht Aufgabe des Kleingartenvereins ist. Er verweist jedoch auf die Straßenreinigungssatzung hinsichtlich der Fremdkörperbeseitigung (Fallobst).

 

Nachgehend berichtet Herr Meißner vom Besuch beim Verein Kupferteichwiesen e.V.

Hier ist laut Herrn Meißner eine Begehung des Zaunes sowie der Buswendeschleife erfolgt.

Festgehalten wird, dass der wassergebundene Weg eine gemeinschaftliche Aufgabe bleibt.

 

Herr Meißner informiert, dass vom Kleingartenverein am Lüssower Berg des Öfteren der Standort des Glascontainers beanstandet wurde. Luftbilder zeigen, dass der Container sich auf einem Flurstück befindet, welches nicht im Eigentum der Hansestadt Stralsund ist. Aus diesem Grund soll direkter Kontakt zum zuständigen Entsorger aufgenommen werden. Weiterhin ist ebenfalls eine Aufklärung der Anliegerpflichten erfolgt.

 

Herr Meißner merkt an, dass mit dem Verein in der Richtenberger Chaussee unter anderem über die Renaturierungsfläche gesprochen worden ist, welche der Verein herauslösen möchte. Ein entsprechender Antrag liegt bereits vor. In gemeinschaftlicher Arbeit soll hier das Kleingartenentwicklungskonzept bestmöglich umgesetzt werden. Die Abteilung Forsten des Amtes 68 war bei diesem Termin mit vor Ort. 

 

Der Kreisverband informiert darüber, dass das Rasenmähen außerhalb der Anlagen zu den Pflichten der Kleingärtner gehört und dieses im Pachtvertrag vermerkt ist. Eine Unterrichtung der Kleingärtner ist bei den Begehungen erfolgt. Die Mehrheit der Vereine kommt dieser Verpflichtung nach.

 

Da kein weiterer Redebedarf besteht, schließt der Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt.