Anfrage:
- Wie
ist in diesem Jahr das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste auf den
Winterdienst vorbereitet?
- Ist
es bei gegebener Wettersituation vorgesehen, dass die Einhaltung der Räum-
und Streupflicht im Stadtgebiet kontrolliert wird?
- Werden
die Rettungsmittel, insbesondere die Eisrettungsgeräte an den Stralsunder
Teichen auf Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft geprüft? Sind diese
ausreichend vorhanden und einsatzbereit?
Frau Waschki
beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.
Am 12.11.2021 erfolgte auf dem Gelände des Amtes für stadtwirtschaftliche
Dienste die diesjährige Winterdienstabnahme der Technik. Der
Straßenwinterdienst der Hansestadt Stralsund erfolgt auf ca. 90 km nach
Straßenreinigungssatzung. Die Leistung wird mit sechs LKW mit
Feuchtsalzstreuern und Schneeräumschildern ausgeführt. Hierzu werden zwei
eigene LKW verwandt sowie zwei gemietete Fahrzeuge und zwei Fahrzeuge von
beauftragten Firmen. Zusätzlich wird ein kleiner LKW mit Feuchtsalzstreuer und
Schneeräumschild für die Innenstadtstraßen und Sonderstrecken eingesetzt. Das
Nebenstreckennetz der Straße wird durch zwei LKW mit Feuchtsalzstreuer und
Schneeräumschild ausgeführt.
Die Ampelstandflächen, Fußgängerüberwege, Querungshilfen und Treppen
werden mit drei kleinen LKW mit je vier Arbeitskräften im manuellen Räum- und
Streudienst bearbeitet. Buswartebereiche des ÖPNV werden durch manuellen Räum-
und Streudienst abgesichert. Der Gehbahndienst in der Hansestadt Stralsund ist
in neun Streupläne eingeteilt. Davon ist Plan 1 in Eigenleistung Bauhof, Pläne
2 – 9 durch zwei beauftragte Unternehmen durchzuführen.
Die Hansestadt Stralsund besitzt zwei Salzsilos mit einer Kapazität von
je 72 t Streusalz. Zusätzlich sind 50 t Big Bags eingelagert. Darüber hinaus
besitzt die Hansestadt eine Soleaufbereitungsanlage für 10.000 l. Für den
Gehbahndienst wurden in der Kieshalle 600 t Streusand eingelagert.
Einsatzkräfte der Hansestadt Stralsund: 80 Beschäftigte, davon auf dem Bauhof
59 Frauen u. Männer und weitere 21 Arbeitskräfte aus anderen Ämtern der
Hansestadt Stralsund, die Anliegerpflichten erfüllen.
Zu 2.
Die Einhaltung der
Straßenreinigungspflicht gemäß Straßenreinigungssatzung der Hansestadt
Stralsund – und hierzu gehört die Räum- und Streupflicht im Winter – wird von
einem Mitarbeiter der Abt. Straßen und Verkehrslenkung ganztägig kontrolliert
Zu 3.
Zwischen der Abt.
Liegenschaften der Hansestadt Stralsund und den Stralsunder Werkstätten besteht
ein Vertrag, der die Ausstattung mit Eisrettungsgeräten vorsieht, aber auch die
Kontrolle auf Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft. Dies liegt für die Eigentümerin – die
Hansestadt Stralsund - im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.
Die
Stadtteiche sind mit Leitern, Pfählen, Pfosten und Schildern ausgerüstet und
werden vor den Wintermonaten auf Vollständigkeit geprüft. Die Kontrolle der
vorhandenen Ausstattung der Stadtteiche erfolgt in den Wintermonaten 2 x
wöchentlich. Bei Verlust oder Zerstörung werden diese umgehend ersetzt oder
ausgetauscht.
Es gibt keine
Nachfragen.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.