Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie ist in diesem Jahr das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste auf den Winterdienst vorbereitet?
  2. Ist es bei gegebener Wettersituation vorgesehen, dass die Einhaltung der Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet kontrolliert wird?
  3. Werden die Rettungsmittel, insbesondere die Eisrettungsgeräte an den Stralsunder Teichen auf Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft geprüft? Sind diese ausreichend vorhanden und einsatzbereit?

 

Frau Waschki beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Am 12.11.2021 erfolgte auf dem Gelände des Amtes für stadtwirtschaftliche Dienste die diesjährige Winterdienstabnahme der Technik. Der Straßenwinterdienst der Hansestadt Stralsund erfolgt auf ca. 90 km nach Straßenreinigungssatzung. Die Leistung wird mit sechs LKW mit Feuchtsalzstreuern und Schneeräumschildern ausgeführt. Hierzu werden zwei eigene LKW verwandt sowie zwei gemietete Fahrzeuge und zwei Fahrzeuge von beauftragten Firmen. Zusätzlich wird ein kleiner LKW mit Feuchtsalzstreuer und Schneeräumschild für die Innenstadtstraßen und Sonderstrecken eingesetzt. Das Nebenstreckennetz der Straße wird durch zwei LKW mit Feuchtsalzstreuer und Schneeräumschild ausgeführt.

 

Die Ampelstandflächen, Fußgängerüberwege, Querungshilfen und Treppen werden mit drei kleinen LKW mit je vier Arbeitskräften im manuellen Räum- und Streudienst bearbeitet. Buswartebereiche des ÖPNV werden durch manuellen Räum- und Streudienst abgesichert. Der Gehbahndienst in der Hansestadt Stralsund ist in neun Streupläne eingeteilt. Davon ist Plan 1 in Eigenleistung Bauhof, Pläne 2 – 9 durch zwei beauftragte Unternehmen durchzuführen.

 

Die Hansestadt Stralsund besitzt zwei Salzsilos mit einer Kapazität von je 72 t Streusalz. Zusätzlich sind 50 t Big Bags eingelagert. Darüber hinaus besitzt die Hansestadt eine Soleaufbereitungsanlage für 10.000 l. Für den Gehbahndienst wurden in der Kieshalle 600 t Streusand eingelagert. Einsatzkräfte der Hansestadt Stralsund: 80 Beschäftigte, davon auf dem Bauhof 59 Frauen u. Männer und weitere 21 Arbeitskräfte aus anderen Ämtern der Hansestadt Stralsund, die Anliegerpflichten erfüllen.

 

Zu 2.

Die Einhaltung der Straßenreinigungspflicht gemäß Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Stralsund – und hierzu gehört die Räum- und Streupflicht im Winter – wird von einem Mitarbeiter der Abt. Straßen und Verkehrslenkung ganztägig kontrolliert

 

Zu 3.

Zwischen der Abt. Liegenschaften der Hansestadt Stralsund und den Stralsunder Werkstätten besteht ein Vertrag, der die Ausstattung mit Eisrettungsgeräten vorsieht, aber auch die Kontrolle auf Vollständigkeit und Einsatzbereitschaft.  Dies liegt für die Eigentümerin – die Hansestadt Stralsund - im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht.

 

Die Stadtteiche sind mit Leitern, Pfählen, Pfosten und Schildern ausgerüstet und werden vor den Wintermonaten auf Vollständigkeit geprüft. Die Kontrolle der vorhandenen Ausstattung der Stadtteiche erfolgt in den Wintermonaten 2 x wöchentlich. Bei Verlust oder Zerstörung werden diese umgehend ersetzt oder ausgetauscht.

 

Es gibt keine Nachfragen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.