Herr Bauschke erklärt, dass seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag wie vorgelegt zustimmen wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Starke, erklärt Herr Dr. Raith, dass sich der B-Plan momentan in Aufstellung befindet. Es sind unter anderem Fragen des Brandschutzes, der Emissionen und die räumliche Situation im Umfeld der Jakobi Kirche zu klären. Im westlichen Bereich geht es um eine Projektvergabe, hier müssen nur Regelungen nach § 34 BauGB festgeschrieben werden.

Weiter fragt Herr Starke, wie verhindert werden kann, dass ein Investor andere Pläne als die vereinbarten umsetzt.

Der Leiter des Amtes 60 führt aus, dass die eingereichten Projekte im Gestaltungsbeirat diskutiert und Bestandteil des Kaufvertrages werden. Es wird eine Bindungsfrist vereinbart, bis wann gebaut sein muss. Bei abweichender Bebauung wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.

 

Herr Röll erfragt, ob bei einer Bebauung nach § 34 BauGB auch die privaten Grundstückseigentümer Anspruch auf die Genehmigung einer Bebauung haben.

Dies ist nur der Fall, wenn es den Planungszielen entsprechen würde. Da dem vermutlich nicht so ist, gibt es die Möglichkeit der Zurückstellung und die Eventualität, eine Veränderungssperre zu erlassen. Solange ein Planverfahren läuft ist es zur Sicherung des Planverfahrens möglich, die o. g. Maßnahmen zu ergreifen.

 

Herr Bauschke stellt den Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

 

 


Abstimmung: 9 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen