Sitzung: 26.10.2021 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt teilt Frau
Steinfurt zur Haushaltsplanung 2022 und zu den ausstehenden Jahresabschlüssen
folgendes mit:
Das Ansinnen der Verwaltung war, die erste Lesung
des Haushaltsentwurfes in der Bürgerschaftssitzung im Dezember 2021
einzubringen. Der Termin kann jedoch nicht realisiert werden. Es bestehen
Unsicherheiten bezüglich der Finanzausgleichsleistung, die von Seiten des
Landes zugehen. Ferner finden aktuell Abstimmungen zwischen FAG Beirat und
Innenministerium statt. Weiterhin bestehen Unsicherheiten bei der Kreisumlage.
Der Kreistag Vorpommern-Rügen wird ebenfalls den Haushalt erst im neuen Jahr
beraten können.
Es ist nun geplant, den Haushalt in der ersten
Bürgerschaftssitzung im neuen Jahr einzureichen. Es wird kontinuierlich am
Planentwurf gearbeitet, jedoch besteht auch innerhalb der Verwaltung noch
großer Abstimmungsbedarf, insbesondere bei den Investitionen der kommenden
Jahre.
Bezüglich der Jahresabschlüsse teilt Frau Steinfurt
mit, dass die Verwaltung sich in der Endphase der Aufstellung für den
Jahresabschluss 2016 befindet. Da es aus unterschiedlichen Gründen zu einem
6-wöchigen Verzug bei der Aufstellung des Jahresabschlusses kam, kann die
rechtsaufsichtliche Frist zum 31.12.2021 nicht gehalten werden. Das Ziel ist,
den Jahresabschluss 2016 bis 12.11.2021 aufzustellen und dem
Rechnungsprüfungsamt zu übergeben. In der ersten Sitzung der Bürgerschaft im
neuen Jahr 2022 soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 herbeigeführt
werden. Ergänzend teilt sie mit, dass parallel an den Jahresabschlüssen für die
Jahre 2017 und 2018 gearbeitet wird.
Frau Steinfurt merkt auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt an, dass
das Innenministerium über den Verzug des Jahresabschlusses für das Jahr 2016
informiert wurde und das ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und
2024 wieder geplant ist.
Auf Nachfrage von Herrn
Lindner teilt Frau Steinfurt mit, dass für die Hansestadt Stralsund die
Verzögerung des Jahresabschlusses 2016 keine finanziellen Auswirkungen zur
Folge hat. Der Betrag wird nach Beschluss des Jahresabschlusses vom Ministerium
abgefordert.
Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.