Auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt teilt Frau Steinfurt zur Haushaltsplanung 2022 und zu den ausstehenden Jahresabschlüssen folgendes mit:

 

Das Ansinnen der Verwaltung war, die erste Lesung des Haushaltsentwurfes in der Bürgerschaftssitzung im Dezember 2021 einzubringen. Der Termin kann jedoch nicht realisiert werden. Es bestehen Unsicherheiten bezüglich der Finanzausgleichsleistung, die von Seiten des Landes zugehen. Ferner finden aktuell Abstimmungen zwischen FAG Beirat und Innenministerium statt. Weiterhin bestehen Unsicherheiten bei der Kreisumlage. Der Kreistag Vorpommern-Rügen wird ebenfalls den Haushalt erst im neuen Jahr beraten können.

 

Es ist nun geplant, den Haushalt in der ersten Bürgerschaftssitzung im neuen Jahr einzureichen. Es wird kontinuierlich am Planentwurf gearbeitet, jedoch besteht auch innerhalb der Verwaltung noch großer Abstimmungsbedarf, insbesondere bei den Investitionen der kommenden Jahre.

 

Bezüglich der Jahresabschlüsse teilt Frau Steinfurt mit, dass die Verwaltung sich in der Endphase der Aufstellung für den Jahresabschluss 2016 befindet. Da es aus unterschiedlichen Gründen zu einem 6-wöchigen Verzug bei der Aufstellung des Jahresabschlusses kam, kann die rechtsaufsichtliche Frist zum 31.12.2021 nicht gehalten werden. Das Ziel ist, den Jahresabschluss 2016 bis 12.11.2021 aufzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt zu übergeben. In der ersten Sitzung der Bürgerschaft im neuen Jahr 2022 soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 herbeigeführt werden. Ergänzend teilt sie mit, dass parallel an den Jahresabschlüssen für die Jahre 2017 und 2018 gearbeitet wird.

 

Frau Steinfurt merkt auf Nachfrage von Herrn Quintana Schmidt an, dass das Innenministerium über den Verzug des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 informiert wurde und das ein Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wieder geplant ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lindner teilt Frau Steinfurt mit, dass für die Hansestadt Stralsund die Verzögerung des Jahresabschlusses 2016 keine finanziellen Auswirkungen zur Folge hat. Der Betrag wird nach Beschluss des Jahresabschlusses vom Ministerium abgefordert.

 

Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.