Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrages AN 0170/2021 zur Beratung in den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung mit folgendem Wortlaut:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bisherige Vorschrift VO 60.01 mit der Richtlinie der „Wahlwerbung auf öffentlichen Flächen“ für die Werbung politischer Parteien (Wahlwerbungsordnung) und dem zugehörigen Merkblatt, in der Fassung vom 03.05.2021, mit folgenden Zielen zu überarbeiten:

 

Die Anzahl der Plakate, welche an Lampenmasten angebracht werden dürfen, sind für die politischen Parteien und Wählergruppen ausgewogen zu begrenzen.

 

An Lampenmasten sind keine Plakate zulässig, welche das Format DIN A 1 übersteigen.

 

Die Anzahl der Plakate pro Lampenmast sind auf 2 Stück, übereinander angebracht, zu begrenzen.


Herr Buxbaum begründet den Antrag. Er erinnert an Restriktionen anderer Städte, um Wahlwerbung vernünftig auszugestalten. Diesbezüglich hält er Regelungen für notwendig. Einer Verweisung in einen Fachausschuss würde er ebenso begrüßen.

 

Herr Hofmann merkt an, dass Regelungen dahingehend schwer zu kontrollieren und nicht praktikabel sind.

 

Herr Dr. Zabel beantragt für die Fraktion CDU/FDP die Verweisung des Antrages AN 0170/2021 zur Beratung in den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung. Im Fachausschuss können die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden.

 

Herr Adomeit erinnert an Bestrebungen der Wählergruppe Adomeit in den vergangenen Jahren. Scheinbar sind übertriebene Plakatierungen nicht zu verhindern. Er kritisiert zudem die Verwendung von Plastikplakaten.

 

Frau Bartel bestätigt, dass Satzungsrecht tangiert ist und die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen sind. Einer Verweisung wird die Fraktion SPD zustimmen.

 

Herr Suhr verweist auf ein Urteil des BVerwG zum rechtlichen Rahmen. Er hält es für sinnvoll, dies im Ausschuss zu debattieren. Zudem hält er eine Verständigung unter den Parteien für möglich.

 

Herr Buxbaum erinnert daran, dass es gelungen ist, die Wahlplakatierung im Altstadtbereich zu verhindern. Auch ein Verbot von Plastikplakaten wäre in einer Satzung regelbar.

 

Der Präsident lässt über die Verweisung des Antrages AN 0170/2021 zur Beratung in den Ausschuss für Sicherheit und Ordnung abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen