Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Was erhofft sich die Stadtverwaltung von dem einjährigen Testbetrieb von E-Scootern im Stadtgebiet?

 

2.    Wen sieht die Verwaltung als potentiellen Hauptnutzer der Scooter?

 

3.    Entstehen der Hansestadt Stralsund Kosten durch das Schaffen des Angebots an E-Scootern; wenn ja, welche?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Die Einführung der E-Scooter als Mobilitätsangebot erfolgt aufgrund der Anfrage hierzu durch die Anbieter von E-Scootern. Nach Straßenverkehrsrecht ist die Verkehrsteilnahme mit E-Scootern als solche erlaubt, der Gemeingebrauch an Straßen ist erlaubnisfrei. Zudem gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, dass keine Erlaubnis für das Betreiben einer Fahrzeugvermietung erforderlich ist. Kommunen können vertraglich das Angebot aber gestalten. Deswegen gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Anbieter der E-Scooter. In der Kooperationsvereinbarung wurden Regelungen wie z.B. die Begrenzung der Anzahl der E-Scooter und Regelungen zum Abstellen der E-Scooter aufgenommen. Der Testbetrieb soll zeigen, ob der vereinbarte Regelungsumfang ausreichend ist oder hier nachgesteuert werden muss.

 

zu 2.:

Zu den Nutzergruppen liegen Erkenntnisse aus anderen Städten mit dem Angebot von E-Scootern vor. Die Nutzergruppe hiernach ist überwiegend jung, bis 40 Jahre und männlich. Ähnlich dürfte die Nutzergruppe in Stralsund sein.

 

zu 3.:

Der Hansestadt Stralsund entstehen durch das Angebot von E-Scootern durch Dritte keine unmittelbaren Kosten. Es ergibt sich ein Aufwand in der Verwaltung, z.B. für die vertragliche Gestaltung, Regulierung oder auch die folgende Auswertung der Testphase.

 

Herr Miseler dankt für die Beantwortung. Er begrüßt die Testphase und erfragt Klauseln zur Haftung.

 

Herr Bogusch stellt klar, dass der Betreiber haftet.

 

Frau Fot erfragt den Umgang mit Vandalismus.

 

Herr Bogusch erläutert, dass mit dem Anbieter vereinbart ist, in einem gesetzten Zeitraum Schäden oder Missstände zu beseitigen. Bewusst wurden küstennahe Abstellorte ausgenommen.

 

Herr Hofmann erbittet Informationen zur Aufarbeitung im Anschluss an die Testphase.

 

Herr Bogusch führt aus, dass seitens des Anbieters Daten zum Nutzerverhalten zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden die Häufigkeit von Beschwerden und Vandalismus ausgewertet.

Auf Nachfrage bestätigt Herr Bogusch, dass im Vertrag eine Klausel zur vorfristigen Kündigung aus wichtigem Grund enthalten ist.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.