Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    In welchem Zeitraum erhalten Bürger*innen die von ihnen beantragten Unterlagen für die anstehenden Landtags- und Bundestagswahlen, wenn sie Briefwahl beantragen und hält die Verwaltung diesen Zeitraum für angemessen?

2.    Welche Möglichkeiten nutzt die Verwaltung, bzw. hat die Verwaltung genutzt, um die Zusendung der Briefwahlunterlagen zu beschleunigen?

3.    Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung für die Wähler*innen, die vor Schließung der Wahllokale um 18 Uhr wählen wollen, jedoch das Wahllokal nicht betreten können, weil sich aufgrund der Coronabedingungen nur eine sehr begrenzte Zahl von Personen im Wahllokal aufhalten darf?

 

Herr Gawoehns beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1. und 2.:

Bereits im Juli und August 2021 sind zahlreiche Briefwahlanträge eingegangen. Das Briefwahlteam war seit dem 16.8.2021 einsatzbereit. Jedoch sind die letzten Stimmzettel erst am 01.09.2021 geliefert worden. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte die vollständige Bearbeitung bzw. der Versand der Unterlagen begonnen werden.

 

Zusammen mit den ab Anfang September eingegangenen Anträgen nahm die Zustellung der Wahlunterlagen zunächst einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen in Anspruch. Ab dem 13.09.2021 war es soweit, dass alle Rückstände aufgearbeitet waren. Seit diesem Tag erfolgt die Zustellung innerhalb von 2-3 Tagen.

 

Es ist festzustellen, dass die Lieferung der Stimmzettel durch den Landkreis relativ spät erfolgt ist. Das wiederum beruht auch auf dem Fristende für Einsprüche bei der Landeswahlleitung gegen die Aufstellung der Wahlvorschläge. Hinzu kommt eine gegenüber den Vorjahren gestiegene Anzahl von Briefwahlanträgen. Bis zum 23.09.2021, 14 Uhr, wurden 11.775 Anträge bearbeitet. Das bedeutet eine Steigerung um mehr als ein Drittel gegenüber früheren Wahlen.

 

Die für die Bürgerinnen und Bürger schwer nachvollziehbare Zustellzeit von bis zu 14 Tagen ergab sich aus den vorher genannten Gründen, die allerdings nicht von der Hansestadt Stralsund zu vertreten sind. Eine Bearbeitungsdauer von 2-3 Tagen wird von der Verwaltung als angemessen angesehen.

 

Zur Bearbeitung der Briefwahl sind drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung eingesetzt. Zum festen Briefwahlteam gehören weiterhin vier ehemalige Beschäftigte im Ruhestand, die befristet eingestellt wurden. Die genannten Beschäftigten sind sehr erfahren in der Bearbeitung der Briefwahlanträge und hätten bei früherer Bereitstellung der Stimmzettel auch den gestiegenen Umfang der Briefwahlanträge bewältigen können.

 

Zum Abbau des Bearbeitungsrückstandes wurden weitere 7 Beschäftigte zusätzlich eingesetzt.

 

Zusätzlich unterstützen weitere 4 Beschäftigte des Amtes für zentrale Dienste stunden- bzw. tageweise bei der Vorbereitung der Briefwahlunterlagen für den Versand. Insgesamt waren somit 7 Personen als festes Briefwahlteam und 11 zusätzliche Personen zur Aufarbeitung der Bearbeitungsrückstände im Einsatz.

 

zu 3.:

Der Wahlvorstand hat darauf zu achten, dass sich nach 18 Uhr niemand mehr zusätzlich in Warteschlangen vor dem Wahlraum einreiht. Wer sich vor 18 Uhr vor dem Wahlraum in die Warteschlange eingereiht hat, darf noch wählen. Die Wahlvorsteher sind in den Schulungen darauf hingewiesen worden.

 

Frau Kümpers erfragt den Umgang mit der Situation, dass Wahlbeobachter und Wahlbeobachterinnen zugelassen sind, jedoch nur entsprechend der Zahl der Wahlkabinen Personen im Wahlraum sein dürfen.

 

Herr Gawoehns bestätigt, dass es aufgrund der Corona-Bestimmungen dahingehend zu einer Konfliktsituation kommen kann. Die Wahlvorsteher müssen dann eine sinnvolle Entscheidung treffen. Die Frage ist bereits bei den Schulungen gestellt worden. Auf die erfolgte Weitergabe liegt bisher keine Antwort vor.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.