Anfrage:
1.
In welchem Zeitraum erhalten
Bürger*innen die von ihnen beantragten Unterlagen für die anstehenden Landtags-
und Bundestagswahlen, wenn sie Briefwahl beantragen und hält die Verwaltung
diesen Zeitraum für angemessen?
2.
Welche Möglichkeiten nutzt die
Verwaltung, bzw. hat die Verwaltung genutzt, um die Zusendung der
Briefwahlunterlagen zu beschleunigen?
3.
Welche Möglichkeiten sieht die
Verwaltung für die Wähler*innen, die vor Schließung der Wahllokale um 18 Uhr
wählen wollen, jedoch das Wahllokal nicht betreten können, weil sich aufgrund
der Coronabedingungen nur eine sehr begrenzte Zahl von Personen im Wahllokal
aufhalten darf?
Herr Gawoehns beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1. und 2.:
Bereits im Juli und August 2021
sind zahlreiche Briefwahlanträge eingegangen. Das Briefwahlteam war seit dem
16.8.2021 einsatzbereit. Jedoch sind die letzten Stimmzettel erst am 01.09.2021
geliefert worden. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte die vollständige Bearbeitung
bzw. der Versand der Unterlagen begonnen werden.
Zusammen mit den ab Anfang
September eingegangenen Anträgen nahm die Zustellung der Wahlunterlagen
zunächst einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen in Anspruch. Ab dem 13.09.2021 war
es soweit, dass alle Rückstände aufgearbeitet waren. Seit diesem Tag erfolgt die
Zustellung innerhalb von 2-3 Tagen.
Es ist festzustellen, dass die
Lieferung der Stimmzettel durch den Landkreis relativ spät erfolgt ist. Das
wiederum beruht auch auf dem Fristende für Einsprüche bei der Landeswahlleitung
gegen die Aufstellung der Wahlvorschläge. Hinzu kommt eine gegenüber den
Vorjahren gestiegene Anzahl von Briefwahlanträgen. Bis zum 23.09.2021, 14 Uhr,
wurden 11.775 Anträge bearbeitet. Das bedeutet eine Steigerung um mehr als ein
Drittel gegenüber früheren Wahlen.
Die für die Bürgerinnen und
Bürger schwer nachvollziehbare Zustellzeit von bis zu 14 Tagen ergab sich aus
den vorher genannten Gründen, die allerdings nicht von der Hansestadt Stralsund
zu vertreten sind. Eine Bearbeitungsdauer von 2-3 Tagen wird von der Verwaltung
als angemessen angesehen.
Zur Bearbeitung der
Briefwahl sind drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung eingesetzt.
Zum festen Briefwahlteam gehören weiterhin vier ehemalige Beschäftigte im
Ruhestand, die befristet eingestellt wurden. Die genannten Beschäftigten sind
sehr erfahren in der Bearbeitung der Briefwahlanträge und hätten bei früherer
Bereitstellung der Stimmzettel auch den gestiegenen Umfang der Briefwahlanträge
bewältigen können.
Zum Abbau des
Bearbeitungsrückstandes wurden weitere 7 Beschäftigte zusätzlich eingesetzt.
Zusätzlich
unterstützen weitere 4 Beschäftigte des Amtes für zentrale Dienste stunden-
bzw. tageweise bei der Vorbereitung der Briefwahlunterlagen für den Versand.
Insgesamt waren somit 7 Personen als festes Briefwahlteam und 11 zusätzliche
Personen zur Aufarbeitung der Bearbeitungsrückstände im Einsatz.
zu 3.:
Der Wahlvorstand
hat darauf zu achten, dass sich nach 18 Uhr niemand mehr zusätzlich in
Warteschlangen vor dem Wahlraum einreiht. Wer sich vor 18 Uhr vor dem Wahlraum in
die Warteschlange eingereiht hat, darf noch wählen. Die Wahlvorsteher sind in
den Schulungen darauf hingewiesen worden.
Frau Kümpers erfragt den Umgang mit der Situation, dass Wahlbeobachter und Wahlbeobachterinnen zugelassen sind, jedoch nur entsprechend der Zahl der Wahlkabinen Personen im Wahlraum sein dürfen.
Herr Gawoehns bestätigt, dass es aufgrund der Corona-Bestimmungen dahingehend zu einer Konfliktsituation kommen kann. Die Wahlvorsteher müssen dann eine sinnvolle Entscheidung treffen. Die Frage ist bereits bei den Schulungen gestellt worden. Auf die erfolgte Weitergabe liegt bisher keine Antwort vor.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.