Anfrage:

 

1.    Ist der Stadt bekannt, dass die Uferschwalben in den Steilhängen auf der Halbinsel Devin durch Kletterer gestört und in Teilen des Strandabschnitts bereits vollständig vertrieben worden sind, und welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung bzw. hält die Verwaltung zusätzlich für geeignet, um den naturschutzrechtlichen Belangen in dieser Hinsicht Rechnung zu tragen?

 

2.    Freilaufende Hunde stellen für die im Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ lebenden Tiere eine besondere Gefahr dar. Ist der Stadt bekannt, dass die Halbinsel Devin und auch der dazugehörige Strandabschnitt gleichwohl und trotz Leinenzwangs häufig als Auslaufgebiet für Hunde genutzt wird?

 

3.    Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung bzw. hält die Verwaltung für zusätzlich geeignet, um dem zu begegnen?

 

Herr Dr. Raith beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

Dass es Fehlverhalten einzelner Besucher gibt, ist der Verwaltung bekannt. Das Betreten der Kliff- und Steilhänge sowie das Freilaufenlassen von Hunden fällt unter die Verbote nach § 4 Abs. 1 (Nr. 10 und 15) gem. Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ vom 15. Juli 1993. Für die Durchsetzung der Landesverordnung bzw. die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 7 der Verordnung ist die Verwaltung weder zuständig noch berechtigt.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann den o.g. Missständen durch die Hansestadt Stralsund am Besten begegnet werden, indem das Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ eingebettet wird in eine größere Erholungslandschaft. Hierzu soll der gesamte Bereich südlich der Ortslage bis zur Brandshäger Straße im Westen und dem Deviner See im Süden als Naherholungsraum aufgewertet werden. Dies betrifft sowohl die Gliederung der monotonen Feldflur durch Pflanzungen (Aufwertung des Landschaftsbilds) als auch die Anlage zusätzlicher Wanderwege und Aufenthaltsbereiche, ausgehend von einem neuen Wanderparkplatz am südöstlichen Ortsrand von Devin. Mit den für 2022 geplanten Maßnahmen soll durch eine räumliche Entzerrung auch den Überbeanspruchungen durch die Naherholung im Naturschutzgebiet entgegengewirkt und damit negative Auswirkungen auf den Schutz von Natur und Landschaft minimiert werden.

 

Unbenommen bleibt es der Naturschutzbehörde, durch eine Verbesserung der Beschilderung und andere mit der Naherholungsfunktion kompatiblen Maßnahmen für ein angemesseneres Verhalten der Besucher im Naturschutzgebiet zu sorgen.

 

Frau Kümpers dankt für die Beantwortung. Sie erfragt Möglichkeiten der Hansestadt Stralsund, durch Barrieren die Niststellen der Schwalben zu schützen.

 

Herr Dr. Raith stellt klar, dass diese Schutzmaßnahmen möglich sind, aber nicht in der Hoheit der Hansestadt Stralsund liegen. Die Aufgabe obliegt ausschließlich der Naturschutzverwaltung. Zielstellung sollte sein, Maßnahmen zu konzipieren, durch die die Uferschwalben geschützt und das Fehlverhalten Einzelner blockiert werden, jedoch nicht die Naherholungsfunktion eingeschränkt wird. Eine gänzliche Sperrung des Strandes in Devin hält er für nicht verhältnismäßig und für nicht erforderlich.

 

Herr Suhr erkundigt sich, ob seitens der Hansestadt Stralsund in Gesprächen mit der unteren Naturschutzbehörde Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation erörtert wurden. Seine Fraktion wird die Problematik ggf. im Kreistag erneut thematisieren.

 

Herr Dr. Raith teilt mit, dass konkrete Maßnahmen im Naturschutzgebiet nicht Gesprächsgegenstand waren. Gegenüber der Naturschutzbehörde wurde jedoch deutlich gemacht, dass an der genannten Konzeption gearbeitet wird. Dies ist sehr positiv aufgenommen worden.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.