Herr Buxbaum führt in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Herr Dr. Raith informiert, dass durch ein externes Planungsbüro ein Vorentwurf des B-Planes erarbeitet wurde. Dieser befindet sich derzeit in der frühzeitigen Beteiligung und liegt im Amt zur Einsichtnahme aus.

Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und ein entsprechender Entwurf gefertigt.

Zudem sieht der Leiter des Amtes für Planung und Bau Abstimmungsbedarf hinsichtlich der Erschließungsplanung, u.a. hinsichtlich der Fördermöglichkeiten/-bedingungen.

 

 

Er kündigt aufgrund einer laufenden Brandschutzbedarfsplanung die Möglichkeit der Änderung eines Teilbereiches an der Prohner Straße an.

Die Beschlussvorlage zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der Bürgerschaft voraussichtlich zum Ende des 1. Quartals 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Adomeit geht Herr Dr. Raith ganz kurz auf mögliche Standorte aus dem Konzept der Brandschutzbedarfsplanung ein.

 

Herr Schwarz erfragt den zeitlichen Planungshorizont bis zum ersten Spatenstich.

 

Aus Sicht des Amtes für Planung und Bau verweist Herr Dr. Raith auf die bereits getätigten Ausführungen.

 

Herr Fürst erklärt, dass die Planungen für den Tiefbau parallel laufen. Es wurden zwei Fördermittelanträge gestellt. Voraussetzung für das Ausreichen der Fördermittel ist das Baurecht. Ein Antrag betrifft den Tiefbau innerhalb des Gewerbegebietes. Ein zweiter Fördermittelantrag ist für den Hochbau des IT-Centers gestellt. Beauftragt wurde ein Raum- und Funktionsplan, der bis Ende des Jahres erstellt wird. Daraus resultieren die zu kalkulierenden Kosten. Nach Feststellung wird der Fördermittelantrag entsprechend präzisiert. Der Hochbau kann erst nach erteiltem Baurecht und erfolgter Erschließung des Grundstückes beginnen. Herr Fürst geht von einem Baubeginn im Jahr 2023 aus.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schwaz ergänzt Herr Fürst, dass er von einem Investitionsvolumen von ca. 5 Mio. € für die Erschließung und ca. 20 Mio. € für den Hochbau ausgeht. Durch Optimierung der Planungen wird versucht, die Kosten zu reduzieren.

 

Zur möglichen Erschließung durch die LEG und Förderbedingungen/-voraussetzungen für die Hansestadt Stralsund führt Herr Dr. Raith aus, dass diesbezüglich noch rechtliche Fragen zu klären sind.

 

Herr Schwarz erkundigt sich, wer die Investitionen für den Hochbau trägt.

 

Herr Fürst stellt klar, dass dies noch nicht abschließend geklärt ist. Antragsteller auf eine Förderung ist die Hansestadt Stralsund. Nach derzeitigem Stand wird das SIG als Betreiber des IT-Centers fungieren.

 

Herr Buxbaum geht auf mögliche Bedenken hinsichtlich der angrenzenden Kleingärten ein.

 

Herr Dr. Raith merkt an, dass der Plan keine Inanspruchnahme von Kleingartenflächen vorsieht. Fest steht, dass es eine Fuß- und Radwegeanbindung direkt an die Prohner Straße geben wird. Eine Straßenanbindung ist abhängig vom Ergebnis der Brandschutzbedarfsplanung.

 

Herr Buxbaum stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und schließt den Tagesordnungspunkt.