Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Anschaffung und Ausgabe der Endgeräte

-       Wie viele Endgeräte sind angeschafft worden?

-       Wie viele sind wann an die Schulen und wieviel sind davon an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben worden?

-       War das Angebot ausreichend?

-       Waren die notwendigen Systeme und Programme vorinstalliert?

-       Wie ist das Feedback seitens der Lehrkräfte, betreff der Bereitstellung der Endgeräte und seitens der Eltern, betreff der Organisation der Ausgabe der Geräte?

 

2.    Wie ist der Stand der Zusammenarbeit der Schulen mit dem Digitalcenter?

-       Wie viele Schulen sind an das Glasfasernetz angeschlossen?

-       Wie wurde den anfangs sehr häufig auftretenden Serverüberlastungen begegnet und sind diese überwunden?

 

3.    Sind die Schulen jetzt so aufgestellt, dass die Hansestadt Stralsund ihrer Verantwortung für einen möglichst reibungslosen digitalen Unterricht, auch unter Pandemie Bedingungen, gerecht wird?

 

 

zu 1.:

Wie viele Endgeräte sind angeschafft worden?

·                    550 Notebooks und Tablets für bedürftige Schülerinnen und Schüler

·                    470 Notebooks (Kombi-Geräte mit Touchscreen) für Schulleitungen und

Lehrkräfte

·                    200 Desktop-PC´s für die PC-Kabinette

·                    171 Notebooks als Sofortmaßnahme Fernunterricht

 

Wie viele sind wann an die Schulen und wieviel sind davon an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben worden?

·                    Die Notebooks aus der Sofortmaßnahme wurden im Juni 2020 an die Schulen

ausgegeben.

·                    Die Ausgabe der Notebooks für bedürftige Schüler*innen erfolgte unmittelbar

nach Lieferung im März 2021 an die Schulen.

·                    Die Ausgabe der Notebooks für Schulleitungen und Lehhrkräfte von Juni bis

August 2021.

·                    Die neuen PC-Systeme wurden im März und April geliefert und zwischenzitlich

vor Ort eingerichtet, lediglich beim Hansa Gymnasium steht die Einrichtung noch aus.

 

War das Angebot ausreichend?

·                    Ja. Marktseitige Lieferschwierigkeiten konnten durch Anpassung der

Geräteauswahl umgangen werden

 

Waren die notwendigen Systeme und Programme vorinstalliert?

·                    Auf den Geräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler stehen nur die

vorinstallierten Programme zu Verfügung. Die Geräte werden analog eines Privatkaufes genutzt. Es erfolgt derzeit noch keine Betreuung der Geräte durch die Schul-IT.

·                    Bei allen Geräten im Schulnetz (Kombigeräte Schulleitungen und Lehrkräfte, PC-

Systeme) erfolgte eine Neuinstallation mit den in der Schulleitungskonferenz abgestimmten Programmen. Die Geräte werden durch die Schul-IT betreut.

 

Wie ist das Feedback seitens der Lehrkräfte, betreff der Bereitstellung der Endgeräte und seitens der Eltern, betreff der Organisation der Ausgabe der Geräte?

·                    Von Seiten der Lehrkräfte überwiegend postitiv mit Hinweisen für

Verbesserungen hinsichtlich des Komforts. Einige Nutzungen sind aufgrund der IT-Sicherheitsanforderungen beschränkt (Installation Programme, USB-Sticks etc.)

·                    Die Verteilung an bedürftige Schülerinnen und Schüler erfolgt ausschließlich

über die Schulleitungen, da diese besser die Situation der Bedürftigkeit einschätzen können. Zur Organisation der Ausgabe hat die Verwaltung von den Eltern kein Feedback erhalten.

 

zu 2.:

Wie viele Schulen sind an das Glasfasernetz angeschlossen?

·                    7 Schulen sind bereits angeschlossen, 3 weitere folgen in den nächsten 4

Wochen, weitere 4 bis Anfang Oktober.

 

Wie wurde den anfangs sehr häufig auftretenden Serverüberlastungen begegnet und sind diese überwunden?

·                    Die Serverüberlastungen betrafen die Videofunktionen der externen

Lernplattformen itslearning bzw. HPI. Die Anbieter haben inzwischen weitere Server dazugemietet. Aktuell sind keine Störungen auf Grund von Überlastung bekannt.

 

zu 3.:

Die technischen Voraussetzungen wurden geschaffen und sind inzwischen sehr gut ausgebaut. Die Hansestadt Stralsund steht in enger Abstimmung mit den Schulleitungen bzgl. Service und Support der Geräte und Software und um weitgehende Unterstützung der Schulen im Bereich der Digitalisierung bemüht. Der Verantwortung als Schulträger wird die Hansestadt Stralsund aus Sicht von Frau Dr. Gelinek gerecht.

 

Frau Fot berichtet, dass Aufgaben teilweise aufgrund der beschränkten Ausstattung der Notebooks nicht ausgeführt werden konnten. Des Weiteren gab es Probleme beim Drucken von Dokumenten. Als weiteres Problem nennt Frau Fot fehlende Internetzugänge in einigen Häuslichkeiten. Sie erkundigt sich, ob es Schulungen für Lehrkräfte im Umgang mit Lernplattformen gab.

 

Frau Dr. Gelinek führt aus, dass die Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler im Werkszustand ausgehändigt wurden. Unterstützungsangebote wurden nicht in Anspruch genommen.

Hinsichtlich des Ausdruckens und der Verfügbarkeit von Internet verweist Frau Dr. Gelinek auf die Nutzung der Netzwerk-Cafès in den Schulen. Auf die tatsächliche Nutzung dieser Cafès hat die Hansestadt Stralsund keinen Einfluss.

Zu Schulungsmaßnahmen erläutert Frau Dr. Gelinek, dass diese für die Plattform HPI durchgeführt wurden. Aktuell haben sich die Schulleitungen entschlossen, zu itslearning zu wechseln. Frau Dr. Gelinek geht davon aus, dass dadurch eine erneute Einarbeitung erforderlich sein könnte. Dahingehend verweist sie auf entsprechende Angebote des Landes und hofft, dass diese dann auch bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Adomeit teilt Frau Dr. Gelinek mit, dass es keine Reihenfolge bei der Verteilung der Endgeräte gab.

 

Der Oberbürgermeister dankt der Verwaltung für die schnelle und mutige Initiative, obwohl die Hansestadt Stralsund nicht zuständig gewesen ist. Ebenso dankt er dem Land, welches erkannt hat, dass die Kommunen in Vorfinanzierung gegangen sind.

Herr Dr.-Ing. Badrow verweist jedoch auch auf die erforderliche Eigeninitiative der Lehrer. Bei Bedarf und Möglichkeit wird die Hansestadt Stralsund unterstützend tätig sein.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.