Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gibt sich eine Geschäftsordnung in der Neufassung gemäß Anlage 2.

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung ist öffentlich bekannt zu machen. 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 35 Zustimmungen       0 Gegenstimmen        7 Stimmenthaltungen