Frau Gessert teilt mit, dass die Naturschutzbehörde darüber informiert hat, dass alle alten Verordnungen in Bezug auf Landschaftsschutzgebiete überprüft werden müssen. Grund ist die notwendige Anpassung an die aktuelle Rechtslage und an die Siedlungsentwicklung. Die hier betreffende Schutzverordnung ist aus dem Jahr 1940. Von Seiten der Verwaltung wurde der unteren Naturschutzbehörde angeboten, dass diese sich mit der Flächenkulisse auseinandersetzt und einen Vorschlag unterbreitet, der dann als Diskussionsgrundlage dienen soll.

Nach Abstimmung des Vorschlages würde die untere Naturschutzbehörde die Verordnung anpassen und mit Hilfe von Karten darstellen. Es erfolgt die Anhörung der Gemeinden und die Beteiligung der Öffentlichkeit, anschließend folgt die Abwägung. Abschließend wird die Verordnung nach Beschluss gefertigt und öffentlich bekanntgemacht.

Ziel ist der Schutz des Landschaftsbildes, die Vermeidung und Ahndung von Fehlverhalten und das Durchsetzen von bestimmten Baueinschränkungen in dem geschützten Gebiet.

 

Mit Hilfe einer Präsentation stellt Herr Dulin die vorgeschlagenen Anpassungen vor.

Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Herr Dulin nennt die Definition eines Landschaftsschutzgebietes und die Gründe für die 1940 erlassene Verordnung.

Die aktuelle Verordnung umfasst die Sundpromenade, die Stadtteiche mit Ufer und den Stadtwald.

 

Der überarbeitete Vorschlag zeigt den Verlauf des Landschaftsschutzgebietes anhand der Flurstücksgrenzen.

Herr Dulin bittet um Zustimmung des Ausschusses, um den ausgearbeiteten Vorschlag mit der zuständigen Behörde abstimmen zu können.

 

Herr Suhr bittet, darum, sich mit seiner Fraktion über das Vorhaben abstimmen zu können.

 

Herr Dr. Raith erklärt, dass die Verwaltung zu dem Vorgang eine Vorlage erarbeiten wird, den Ausschuss aber vorab über das geplante Vorgehen informieren wollte.

Er geht noch einmal auf die Gründe für die Notwendigkeit der Überarbeitung der Verordnung ein. Das Stadtgebiet ist enorm gewachsen und die Verordnung greift nicht auf bebauten Flächen. Soll das Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben, muss sein Verlauf, auch unter Berücksichtigung geplanter Bebauung, jetzt festgelegt werden.

 

Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Herr Bauschke schließt den Tagesordnungspunkt.