Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Frau Dr. Carstensen stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor. Sie würde es aufgrund besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf begrüßen, wenn zukünftig Hybridsitzungen stattfinden. Sie bittet um eine Stellungnahme seitens der Verwaltung.

 

Herr Behrendt teilt mit, dass die Schaffung der Voraussetzungen mit erheblichen Aufwand verbunden wäre (z.B. Grundsatzentscheidung, Anpassung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung, technische Infrastruktur, ggf. Vergabe).

Er verweist auf das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen. Diese ermöglicht den Gemeindevertretern, während der Corona-Pandemie alternative Sitzungsformen zur Präsenzsitzung abzuhalten. Um die Möglichkeiten dieses Gesetzes anzuwenden, müsste eine Handlungsunfähigkeit vorliegen und festgestellt werden. Nach Einschätzung von Herrn Behrendt sind die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und deren Ausschüsse während der gesamten Pandemie handlungsfähig gewesen. Er weist zudem darauf hin, dass das zugrundeliegende Gesetz nur bis zum 31.12.2021 gültig ist. Seitens der Verwaltung steht der Aufwand und der Nutzen in keinem Verhältnis.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Carstensen teilt Herr Behrendt mit, dass Kosten pro Sitzung in Höhe von ca. 180 EUR bis 200 EUR anfallen würden. Je mehr digitale Kapazität benötigt wird, umso mehr Kosten fallen an. Er weist darauf hin, dass datenschutzrechtliche Aspekte eine große Rolle einnehmen und erwähnt, dass gewisse Entscheidungen (z.B. Wahlen etc.) nur in Präsenzveranstaltungen getroffen werden dürfen.

 

Herr Hofmann stellt den Antrag AN 0107/2021 zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Bildung, Hochschule und Digitalisierung empfiehlt der Bürgerschaft damit den Antrag nicht weiterzuverfolgen.

 

Der Präsident der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund wird über das Beratungsergebnis in Kenntnis gesetzt.

 

 

 


Abstimmung:                    2 Zustimmungen             7 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen