Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Suhr erklärt, dass die Frage 1          bereits unter TOP 6. durch Herrn Hartlieb beantwortet wurde und er auf eine weitere Beantwortung verzichtet.                        

 

Herr Wohlgemuth beantwortet die Fragen 2 und 3 wie folgt:

 

Zu 2.

Soweit die Hansestadt als Vorhabenträger für die Fällung von Bäumen verantwortlich ist, wird sie weiterhin im Vorfeld von Maßnahmen die zu beteiligenden Behörden einschließlich des Forstamtes einbeziehen. Wie bisher werden auch künftig Fällungen von Bäumen nur vorgenommen, wenn dies aus Gründen der Gefahrenabwehr, der Verhältnismäßigkeit, des Baurechts oder der Pflege von Parkanlagen geboten ist.

 

Rodungen ohne vorherige Genehmigung werden nur vorgenommen, wenn dies aufgrund von Gefahr im Verzug unumgänglich ist.

 

Zu 3.

Eingriffe in Natur- und Landschaft werden auch künftig vorzugsweise im Stadtgebiet kompensiert. Die Vervollständigung und Herstellung von Alleen, das Anlegen von Gehölzstrukturen und Aufforstungen im Stadtwald werden seit Jahren kontinuierlich fortgeführt. Darüber hinaus verfolgt die Stadt umfangreiche Aufforstungsmaßnahmen auf Flächen in städtischem Eigentum außerhalb des Stadtgebietes, z.B. auf Ummanz oder in den Einzugsbereichen der Stralsunder Stadtteiche.

 

Einzelne Beispiele für geplante Baum- und Heckenpflanzungen 2014 / 2015 im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen:

 

Devin

- Pflanzung von 4 Bäumen, einer Baumhecke (65 m x 10 m) und ca. 2.500 m² Gehölzpflanzung

- Pflanzung von 46 Bäumen entlang des Teschenhäger Weges

Andershof

- Pflanzung von 9 Straßenbäumen im Bereich des ehem. Sportplatzes Andershof

- Pflanzung einer Baumreihe (22 Stück) entlang der Haupterschließungsstraße und Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit 11 Laubbäumen

- Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit 11 Laubbäumen

Gewässerrandstreifen Borgwallsee

- Gewässerrandstreifen in einer durchschnittlichen Breite von ca. 15m auf derzeit ackerbaulich genutzten Flächen (2,79 ha)

Windschutzpflanzung an der Kleingartenanlage „Knieper Vorstadt“ am Flugplatz

- Pflanzung einer 10reihigen Hecke aus Bäumen und Sträuchern mit einer Länge von 465 m als Ausgleich für Eingriffe im Zusammenhang mit der Talsperre Andershof (6.585 m²)

Baumpflanzung im Zusammenhang mit Straßenplanungen

- Carl-Heydemann-Ring (zwischen Alte Richtenberger und Damaschkeweg)

Erhaltung und Ergänzung der Allee mit 4 Neupflanzungen; darüber hinaus Verbesserung der Standortbedingungen für die Alleebäume durch Entsiegelung von Baumscheiben

- Fritz-Reuter-Straße: ca. 20 Neupflanzungen

- Gartenstraße: ca. 18 Neupflanzungen (4 Fällungen)

 

 

Aus dieser Zusammenfassung wird deutlich, welches Gewicht seitens der Hansestadt auf die Pflege und Entwicklung des Baumbestands innerhalb und außerhalb des Stadtgebietes gelegt wird. Das wäre nicht möglich ohne die Mitwirkung durch die zuständigen Ausschüsse und Gremien der Bürgerschaft, die stets die hierfür notwendigen Mittel bereitgestellt und entsprechenden Beschlüsse gefasst hat. Auch mit den heutigen Anfragen zu diesem Thema wird deutlich gemacht, welche Bedeutung dem Stadt- und Landschaftsbild und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen beigemessen wird. Herr Wohlgemuth nimmt daher die letzte Sitzung dieser Bürgerschaft zum Anlass, um der Bürgerschaft zum einen für dieses Engagement, aber auch als Partner der Verwaltung in zahlreichen Sitzungen von Bürgerschaft und Ausschüssen herzlich zu danken. Seine Kollegen und ihn würde es freuen, mit der nächsten Bürgerschaft genauso viel oder sogar noch ein wenig intensiver Planungen, Konzepte und Leitlinien der Stadtentwicklung in den dafür zur Verfügung stehenden Gremien erörtern und diskutieren zu dürfen.

 

Herr Suhr fragt nach, welche Priorität in der Stadtverwaltung der Schutz von altem Baumbestand hat. 

 

Herr Wohlgemuth erklärt, dass man zwischen den einzelnen Garten-, Landschafts- und Naturräumen differenzieren muss. Sicher kann man den Stadtwald nicht mit historischen gewachsenen Wallanlagen vergleichen. D. h. in Bereichen wie dem Knieperwall sind neben Belangen des Naturschutzes auch Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Gerade bei der Maßnahme Knieperwall, wo ein Bestandteil die Wiederherstellung der Allee ist, die an vielen Stellen lückenhaft ist. In diesem Zusammenhang sind Eingriffe an einigen Stellen erforderlich.

 

Herr Suhr erfragt, ob sichergestellt ist, dass künftige Baumfällmaßnahmen nur nach entsprechenden Genehmigungen durchgeführt werden.

 

Herr Wohlgemuth bestätigt, dass eine sehr gute Schulungsmaßnahme für Mitarbeiter speziell zum Waldrecht durchgeführt wurde, um auch Unsicherheiten in der Auslegung abzubauen