Sitzung: 15.05.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Suhr erklärt, dass die Frage 1 bereits unter TOP 6. durch Herrn Hartlieb beantwortet
wurde und er auf eine weitere Beantwortung verzichtet.
Herr
Wohlgemuth beantwortet die Fragen 2 und 3 wie folgt:
Zu 2.
Soweit
die Hansestadt als Vorhabenträger für die Fällung von Bäumen verantwortlich
ist, wird sie weiterhin im Vorfeld von Maßnahmen die zu beteiligenden Behörden
einschließlich des Forstamtes einbeziehen. Wie bisher werden auch künftig
Fällungen von Bäumen nur vorgenommen, wenn dies aus Gründen der Gefahrenabwehr,
der Verhältnismäßigkeit, des Baurechts oder der Pflege von Parkanlagen geboten
ist.
Rodungen
ohne vorherige Genehmigung werden nur vorgenommen, wenn dies aufgrund von
Gefahr im Verzug unumgänglich ist.
Zu 3.
Eingriffe
in Natur- und Landschaft werden auch künftig vorzugsweise im Stadtgebiet
kompensiert. Die Vervollständigung und Herstellung von Alleen, das Anlegen von
Gehölzstrukturen und Aufforstungen im Stadtwald werden seit Jahren
kontinuierlich fortgeführt. Darüber hinaus verfolgt die Stadt umfangreiche
Aufforstungsmaßnahmen auf Flächen in städtischem Eigentum außerhalb des
Stadtgebietes, z.B. auf Ummanz oder in den Einzugsbereichen der Stralsunder
Stadtteiche.
Einzelne
Beispiele für geplante Baum- und Heckenpflanzungen 2014 / 2015 im Rahmen von
Ausgleichsmaßnahmen:
Devin
-
Pflanzung von 4 Bäumen, einer Baumhecke (65 m x 10 m) und ca. 2.500 m²
Gehölzpflanzung
-
Pflanzung von 46 Bäumen entlang des Teschenhäger Weges
Andershof
-
Pflanzung von 9 Straßenbäumen im Bereich des ehem. Sportplatzes Andershof
-
Pflanzung einer Baumreihe (22 Stück) entlang der Haupterschließungsstraße und
Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit 11 Laubbäumen
-
Anlage einer öffentlichen Grünfläche mit 11 Laubbäumen
Gewässerrandstreifen
Borgwallsee
-
Gewässerrandstreifen in einer durchschnittlichen Breite von ca. 15m auf derzeit
ackerbaulich genutzten Flächen (2,79 ha)
Windschutzpflanzung
an der Kleingartenanlage „Knieper Vorstadt“ am Flugplatz
-
Pflanzung einer 10reihigen Hecke aus Bäumen und Sträuchern mit einer Länge von
465 m als Ausgleich für Eingriffe im Zusammenhang mit der Talsperre Andershof
(6.585 m²)
Baumpflanzung
im Zusammenhang mit Straßenplanungen
-
Carl-Heydemann-Ring (zwischen Alte Richtenberger und Damaschkeweg)
Erhaltung
und Ergänzung der Allee mit 4 Neupflanzungen; darüber hinaus Verbesserung der
Standortbedingungen für die Alleebäume durch Entsiegelung von Baumscheiben
-
Fritz-Reuter-Straße: ca. 20 Neupflanzungen
-
Gartenstraße: ca. 18 Neupflanzungen (4 Fällungen)
Aus
dieser Zusammenfassung wird deutlich, welches Gewicht seitens der Hansestadt
auf die Pflege und Entwicklung des Baumbestands innerhalb und außerhalb des
Stadtgebietes gelegt wird. Das wäre nicht möglich ohne die Mitwirkung durch die
zuständigen Ausschüsse und Gremien der Bürgerschaft, die stets die hierfür
notwendigen Mittel bereitgestellt und entsprechenden Beschlüsse gefasst hat.
Auch mit den heutigen Anfragen zu diesem Thema wird deutlich gemacht, welche
Bedeutung dem Stadt- und Landschaftsbild und verantwortungsvollen Umgang mit
den natürlichen Ressourcen beigemessen wird. Herr Wohlgemuth nimmt daher die
letzte Sitzung dieser Bürgerschaft zum Anlass, um der Bürgerschaft zum einen
für dieses Engagement, aber auch als Partner der Verwaltung in zahlreichen
Sitzungen von Bürgerschaft und Ausschüssen herzlich zu danken. Seine Kollegen
und ihn würde es freuen, mit der nächsten Bürgerschaft genauso viel oder sogar
noch ein wenig intensiver Planungen, Konzepte und Leitlinien der
Stadtentwicklung in den dafür zur Verfügung stehenden Gremien erörtern und
diskutieren zu dürfen.
Herr
Suhr fragt nach, welche Priorität in der Stadtverwaltung der Schutz von altem
Baumbestand hat.
Herr
Wohlgemuth erklärt, dass man zwischen den einzelnen Garten-, Landschafts- und
Naturräumen differenzieren muss. Sicher kann man den Stadtwald nicht mit
historischen gewachsenen Wallanlagen vergleichen. D. h. in Bereichen wie dem
Knieperwall sind neben Belangen des Naturschutzes auch Belange des
Denkmalschutzes zu beachten. Gerade bei der Maßnahme Knieperwall, wo ein
Bestandteil die Wiederherstellung der Allee ist, die an vielen Stellen
lückenhaft ist. In diesem Zusammenhang sind Eingriffe an einigen Stellen
erforderlich.
Herr
Suhr erfragt, ob sichergestellt ist, dass künftige Baumfällmaßnahmen nur nach
entsprechenden Genehmigungen durchgeführt werden.
Herr Wohlgemuth bestätigt, dass eine sehr gute Schulungsmaßnahme für Mitarbeiter speziell zum Waldrecht durchgeführt wurde, um auch Unsicherheiten in der Auslegung abzubauen