Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Wohlgemuth antwortet wie folgt:

zu 1.

Die Fragestellung lässt befürchten, dass es über drei Jahre nach der Kreisgebietsreform sogar bei Mitgliedern des Kreistags immer noch Unkenntnis über die Zuständigkeiten gibt; deshalb vorab noch einmal folgende Klarstellung:

-              Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen des Baumschutzes im Landesnaturschutzgesetz ist die untere Naturschutzbehörde.

-              Die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde nimmt seit 2011 der Landkreis und nicht mehr die Hansestadt wahr.

 

Deshalb kann nur der Landkreis die Frage beantworten, ob in den zurückliegenden Jahren  tatsächlich eine Häufung von Baumfällungen in der Brutzeit per Ausnahmegenehmigung festzustellen ist.

 

An dieser Stelle geht Herr Wohlgemuth dennoch auf die mit Baumfällungen verbundenen Maßnahmen ein, die durch die Hansestadt bzw. ihren Treuhänder als Bauherr durchgeführt worden sind:

 

Es handelt sich um die Erneuerung des Frankenwalls und Knieperwalls mit den jeweils angrenzenden Grünflächen sowie um einen Teilabschnitt des Ostseeküstenradwegs an der Sundpromenade. Die Ausnahmegenehmigung für die in diesen Bereichen durchgeführten Fällungen innerhalb der Brutzeit sind nachvollziehbar begründet mit den vom Landesförderinstitut vorgegebenen Ausführungsfristen zwischen der Erteilung des Förderbescheides und des Abrechnungstermins für die Fördermittel.

 

Weitere Ausnahmen für städtische Baumaßnahmen waren in den zurückliegenden Jahren nicht erforderlich.

 

 

zu 2.

Die Mehrkosten für die Begutachtung der Bäume im Hinblick auf Bruttätigkeit hat für die Baumaßnahme Frankenwall Kosten in Höhe von 452,20 € verursacht.

Die Mehrkosten für den Knieperwall können zur Zeit noch nicht beziffert werden, da Abrechnung nach  Zeitaufwand erfolgt und die Begutachtung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Begutachtung der zu fällenden Gehölze im Bereich der Sundpromenade war mit Kosten in Höhe von 120,- € verbunden.

 

Man kann also davon ausgehen, dass die Kosten für die Begutachtung in jedem Fall

-              sinnvoll im Sinne des Artenschutzes angelegt sind und

-              zweifelsfrei angemessen sind im Verhältnis zu den Fördermitteln, die im Falle einer nicht fristgemäßen Ausführung der Baumaßnahmen gefährdet wären.

 

zu 3.

Auch bei dieser Frage verweist Herr Wohlgemuth nochmals auf die Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde als Genehmigungsbehörde.

 

Bezüglich der städtischen Maßnahmen können aber gern die entsprechenden Zahlen genannt werden:

2012 wurden durch die Hansestadt keine Bäume innerhalb der Brutzeit gefällt.

 

2013 wurden im Rahmen der Baumaßnahme Frankenwall insgesamt 18 Bäume innerhalb der Brutzeit per Ausnahmegenehmigung gefällt.

 

2014 wurden im Rahmen der Baumaßnahme Knieperwall 6 Bäume gefällt, die Fällung von 3 weiteren Bäumen muss aufgrund vorhandener Nester verschoben werden und die Fällung weiterer 15 Bäume ist noch erforderlich.

Für die Herstellung des Ostseeküstenradwegs mussten im Bereich der Sundpromenade 4 Bäume und 4 Sträucher per Ausnahmegenehmigung gefällt werden.

 

Maßgebliches Kriterium für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen können nicht die dadurch verursachten Mehrkosten sein, die sich – wie soeben festgestellt – in einem angemessenen Rahmen bewegen. Vielmehr geht es darum, die zum Erhalt von Parkanlagen unverzichtbaren Pflegemaßnahmen, zu denen die Entnahme von Gehölzen ebenso wie die Neupflanzung von Gehölzen gehört, in Übereinstimmung mit den Belangen des Artenschutzes zu bringen. Das geschieht bei den Maßnahmen der Hansestadt regelmäßig, so auch bei den aktuellen Maßnahmen, durch Einbeziehung und Beauftragung ausgewiesener Sachverständiger.

 

Herr Adomeit erfragt, ob Maßnahmen geprüft wurden, die Einheitseiche zu erhalten.

 

Herr Wohlgemuth berichtet, dass alle Bäume dahingehend geprüft worden sind, ob eine Bruttätigkeit stattfindet. Dies war nicht der Fall.

 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt