Sitzung: 15.05.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Wohlgemuth antwortet wie folgt:
zu 1.
Die
Fragestellung lässt befürchten, dass es über drei Jahre nach der
Kreisgebietsreform sogar bei Mitgliedern des Kreistags immer noch Unkenntnis
über die Zuständigkeiten gibt; deshalb vorab noch einmal folgende Klarstellung:
- Zuständig für die Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen von den Regelungen des Baumschutzes im
Landesnaturschutzgesetz ist die untere Naturschutzbehörde.
- Die Aufgaben der unteren
Naturschutzbehörde nimmt seit 2011 der Landkreis und nicht mehr die Hansestadt
wahr.
Deshalb
kann nur der Landkreis die Frage beantworten, ob in den zurückliegenden
Jahren tatsächlich eine Häufung von
Baumfällungen in der Brutzeit per Ausnahmegenehmigung festzustellen ist.
An
dieser Stelle geht Herr Wohlgemuth dennoch auf die mit Baumfällungen
verbundenen Maßnahmen ein, die durch die Hansestadt bzw. ihren Treuhänder als
Bauherr durchgeführt worden sind:
Es
handelt sich um die Erneuerung des Frankenwalls und Knieperwalls mit den
jeweils angrenzenden Grünflächen sowie um einen Teilabschnitt des
Ostseeküstenradwegs an der Sundpromenade. Die Ausnahmegenehmigung für die in
diesen Bereichen durchgeführten Fällungen innerhalb der Brutzeit sind
nachvollziehbar begründet mit den vom Landesförderinstitut vorgegebenen
Ausführungsfristen zwischen der Erteilung des Förderbescheides und des
Abrechnungstermins für die Fördermittel.
Weitere
Ausnahmen für städtische Baumaßnahmen waren in den zurückliegenden Jahren nicht
erforderlich.
zu 2.
Die
Mehrkosten für die Begutachtung der Bäume im Hinblick auf Bruttätigkeit hat für
die Baumaßnahme Frankenwall Kosten in Höhe von 452,20 € verursacht.
Die
Mehrkosten für den Knieperwall können zur Zeit noch nicht beziffert werden, da
Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt und
die Begutachtung noch nicht abgeschlossen ist.
Die
Begutachtung der zu fällenden Gehölze im Bereich der Sundpromenade war mit
Kosten in Höhe von 120,- € verbunden.
Man
kann also davon ausgehen, dass die Kosten für die Begutachtung in jedem Fall
- sinnvoll im Sinne des
Artenschutzes angelegt sind und
- zweifelsfrei angemessen sind im
Verhältnis zu den Fördermitteln, die im Falle einer nicht fristgemäßen
Ausführung der Baumaßnahmen gefährdet wären.
zu 3.
Auch
bei dieser Frage verweist Herr Wohlgemuth nochmals auf die Zuständigkeit der
unteren Naturschutzbehörde als Genehmigungsbehörde.
Bezüglich
der städtischen Maßnahmen können aber gern die entsprechenden Zahlen genannt
werden:
2012
wurden durch die Hansestadt keine Bäume innerhalb der Brutzeit gefällt.
2013
wurden im Rahmen der Baumaßnahme Frankenwall insgesamt 18 Bäume innerhalb der
Brutzeit per Ausnahmegenehmigung gefällt.
2014
wurden im Rahmen der Baumaßnahme Knieperwall 6 Bäume gefällt, die Fällung von 3
weiteren Bäumen muss aufgrund vorhandener Nester verschoben werden und die
Fällung weiterer 15 Bäume ist noch erforderlich.
Für die
Herstellung des Ostseeküstenradwegs mussten im Bereich der Sundpromenade 4
Bäume und 4 Sträucher per Ausnahmegenehmigung gefällt werden.
Maßgebliches
Kriterium für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen können nicht die
dadurch verursachten Mehrkosten sein, die sich – wie soeben festgestellt – in
einem angemessenen Rahmen bewegen. Vielmehr geht es darum, die zum Erhalt von
Parkanlagen unverzichtbaren Pflegemaßnahmen, zu denen die Entnahme von Gehölzen
ebenso wie die Neupflanzung von Gehölzen gehört, in Übereinstimmung mit den
Belangen des Artenschutzes zu bringen. Das geschieht bei den Maßnahmen der
Hansestadt regelmäßig, so auch bei den aktuellen Maßnahmen, durch Einbeziehung
und Beauftragung ausgewiesener Sachverständiger.
Herr Adomeit
erfragt, ob Maßnahmen geprüft wurden, die Einheitseiche zu erhalten.
Herr
Wohlgemuth berichtet, dass alle Bäume dahingehend geprüft worden sind, ob eine
Bruttätigkeit stattfindet. Dies war nicht der Fall.
Herr
Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:
Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt