Sitzung: 15.05.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Dr. Kunkel antwortet wie folgt:
Die Gymnasialbibliothek gehört zu den ältesten Bestandteilen der
historischen Bibliothek im Stadtarchiv überhaupt. Sie geht zurück auf die
Gründung des Stralsunder Gymnasiums im Jahr 1560 und besitzt daher einen hohen
Wert für die Stadt. Die Gutachter Prof. Palmer (Oxford) und Prof. Wolf
(Marburg) bescheinigten dieser Bibliothek eine hohe Qualität und Überlieferungsdichte,
deren Wert vor allem in seinem Ganzen zu verstehen ist. Aber auch
Einzelexemplare können durch ihre Seltenheit einen hohen Wert besitzen
(Kepler). Wichtiger ist jedoch der Wert des Einzelexemplars als Buchlegat oder
Schenkung ehemaliger Schüler, gelehrter Ratsmitglieder oder prominenter
Förderer dieser altehrwürdigen Bildungseinrichtung, die durch Besitzeinträge
und Schenkungsvermerke in den Einzelexemplaren oft handschriftlich vermerkt
sind.
Zur Frage 1: Die Echtheit eines Bandes aus der Gymnasialbibliothek lässt
sich aus Stempeln und Signaturen belegen, die jeder Band enthält aber auch
anhand von diesen handschriftlichen Eintragungen zusätzlich gesichert sind
Zur Frage 2: Der Beauftragte überprüft anhand der Bestandslisten, ob ein
Band bereits im übrigen Bestand vorhanden ist. Allerdings ist abzuwägen, ob ein
Exemplar nicht gerade wegen seiner Einzigartigkeit seiner Geschichte, seiner
handschriftlichen Eintragungen als wichtige Geschichtszeugnisse für eine
Rückerwerbung in Frage kommen kann.
Zur Frage 3: Es ist eine Liste gefertigt worden, die den Fehlbestand der
Gymnasialbibliothek ausweist. Diese Liste kann jedoch nur ein Arbeitsexemplar
darstellen. Denn den genauen Bestand kann man nur am physischen Objekt
verifizieren. Das bedeutet, eine genaue Liste kann es erst geben, wenn die
Bände im Einzelnen – im günstigen Fall vor Ort – anhand bereits erarbeiteter
Negativ-Listen abgeglichen werden.
Ein entsprechendes Katalogisierungs- und Erschließungsprojekt ist
bereits in Vorbereitung. Im Ergebnis dieser Erschließung werden wir die
Verlustgeschichte auch zahlenmäßig genau belegen.
Herr Adomeit erfragt, wann die Bücherliste fertiggestellt ist und der
Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben wird.
Herr Albrecht berichtet, das selbstverständlich vor Versenden der Bücher
nach Leipzig eine Inventur gemacht wurde. Nun müssen die alten Bestandslisten,
u. a. die Kriegsverluste, mit den jetzigen Listen abgeglichen werden. Erst nach
Abschluss dieser Arbeiten können die Listen zur Verfügung gestellt werden.
Auf Nachfrage von Frau Nitz zur Handhabung der Bedeutungseinordnung von handschriftlichen Vermerken, verweist Herr Dr. Kunkel auf die Stralsunder Geschichtsforschung.