Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Auf die drei Fragen antwort Herr Bogusch wie folgt im Zusammenhang:

 

Für den Streckenabschnitt des Ostseeküsten-Radweges zwischen den Hansestädten Stralsund und Greifswald liegt die Machbarkeitsstudie, erstellt von der Ingenieurplanung-Ost GmbH, für Varianten der Streckenführung vor.

In Anbetracht annähernd gleicher Bau- und Unterhaltungskosten für beide Varianten im Abschnitt zwischen Devin und Niederhof sehen hinsichtlich der besonderen Lagegunst und Attraktivität der Streckenführung sowohl die Hansestadt Stralsund als auch die Gemeinde Sundhagen als Ergebnis der Studie die Variante 1 mit Streckenführung über die Halbinsel Devin als Vorzugsvariante. Der Radweg würde sich in seiner Lage auf das vorhandene, öffentliche Wegenetz im Naturschutzgebiet „Halbinsel Devin“ beschränken und in unbefestigter Bauweise hergestellt werden.

Wohl wissend um die Belange und geltenden Verbote im Naturschutzgebiet erfolgt auf Grund dieser Interessensbekundung für die Querung des Naturschutzgebietes künftig auch durch Radwanderer die Prüfung einer Ausnahmeregelung in Bezug auf die relevante Rechtssprechung.

 

In weiterer Abstimmung zur Trassenführung wird nicht nur mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden zusammengearbeitet. Auch soll der Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung detaillierter über die Radrouten informiert und in die Bewertung der unterschiedlichsten Belange, z. B. Unterhaltungskosten, einbezogen werden.

 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt