Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Die Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept Altstadt werden hinsichtlich ihrer Umsetzung differenziert betrachtet. Eine Umsetzung von entscheidenden Maßnahmen erfolgt erst nach Beteiligung der Ausschüsse der Bürgerschaft und dem darauf folgenden Bürgerschaftsbeschluss.

 

·              Für Maßnahmen, die sich auf Änderungen zum ruhenden Verkehr beziehen, wie „Zonenabgrenzung Bewohnerparken“ und „Anpassung Parkgebühren“, werden Beschlussvorlagen erarbeitet. Die möglichen Varianten werden hierfür bewertet und im Fachausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung vorgestellt.

 

·              Die Maßnahmen „Tempo-20-Zone“, „Verkehrsberuhigung Wasserstraße“, „Bündelung öffentlicher Stellplätze auf zentrale Punkte innerhalb der Altstadt“ sollen als Leitziele im Managementplan Altstadt aufgenommen werden. Dieser Plan ist Grundlage für einen entsprechenden Bürgerschaftsentscheid und dann die Umsetzung der Maßnahmen. Wie bereits in der letzten Bürgerschaftssitzung mitgeteilt wurde befindet sich der Managementplan Altstadt zurzeit in der Überarbeitung. Randbedingung für die Umsetzung ist zudem, dass die Baumaßnahmen auf dem „Altstadtring“ abgeschlossen sind. Dies ist nicht vor Oktober 2014 der Fall. Für die Aussagen zum Radverkehr in der Altstadt untersucht die Verwaltung derzeit im Auftrag der Bürgerschaft Möglichkeiten zur Verbesserung des Fahrkomforts auf der Fahrbahn. Geplant ist, die Ergebnisse im September im Ausschuss vorzustellen.

 

·              Alle Maßnahmenvorschläge für die Bereiche rund um den Neuen Markt, wie „Anbindung Frankenstraße, Langenstraße“ sowie „Prüfung alternativer Standorte „Pkw-Stellplätze Neuer Markt“ fließen in die laufenden Untersuchungen zur Umgestaltung der Schützenbastion und des Neuen Marktes ein. Die geplante Zeitschiene zur Umgestaltung beider Bereiche berücksichtigt einen längeren Planungs- und Abstimmungsprozess. Eine vorgezogene Umsetzung von Maßnahmen aus dem Verkehrskonzept unabhängig dieser Planungen erfolgt nicht. Eine frühzeitige Beteiligung der Fachausschüsse ist ebenso gesichert wie ein hierauf folgendes Bürgerschaftsvotum.

 

Andere kleinere und unwesentliche Maßnahmen, wie z. B. Erweiterung von Fahrradabstellanlagen, sind kontinuierliche Aufgaben, über die kontinuierlich berichtet wird, wie bereits auch bei der Beantwortung der großen Anfrage zum Thema Verkehrplanung und Verkehrspolitik erläutert wurde.