Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Zu 1.:

 

Das Zentrale Fahrzeugregister gibt für die Hansestadt Stralsund 2009 einen Bestand von 32.477 Fahrzeugen an. Der Fahrzeugbestand 2013 ist im Verhältnis hierzu gleichbleibend bzw. leicht steigend mit 32.809 Fahrzeugen.

 

Zum Verkehrsaufkommen für den motorisierten Verkehr gibt es im Klimaschutzkonzept keine konkrete Aussage. Das Heranziehen als Indikator für den Gesamtverkehr ist damit leider nicht möglich. Im Klimaschutzkonzept werden im Zusammenhang mit dem Ziel, auf Bundesebene die CO2-Emissionen um 40 % zu reduzieren, für den Stadtverkehr in Stralsund allgemeine Aussagen abgeleitet:

·              Steigerung des Rad- und Fußgängerverkehrs um 10 %

·              Steigerung ÖPNV-Kunden um 10 %.

Eine Zielerreichung hierfür lässt sich nur über Befragungen zur Verkehrsmittelwahl bestimmen. Im Jahr 2013 fand eine Befragung zur Verkehrsmittelwahl für den Zielverkehr Altstadt statt. Im Ergebnis kamen z. B. noch 41 % der Beschäftigten mit dem Pkw zur Arbeit.

Geplant ist, in fünf Jahren erneut eine Befragung durchzuführen. Auf Grundlage dieser Erhebung sind dann Aussagen zu Änderungen in der Verkehrsmittelwahl möglich.

 

Seitens der Verwaltung wird je nach zur Verfügung stehen der finanziellen Mittel, das sind höchstens 20 T €, zudem angestrebt, aktuelle Verkehrsbelastungen im gesamtstädtischen Straßennetz zu ermitteln und in einem Verkehrsmodell abzubilden, so dass sich Aussagen zum Binnen-, Quell- und Ziel-, sowie Durchgangsverkehr treffen lassen. Erst auf dieser Grundlage können Entwicklungen der Kfz-Belastungen im gesamten Straßennetz aufgezeigt werden.

 

Zu 2.:

 

Eine wesentliche Änderung am Radwegebestand nach 2009 ergibt sich durch die Straßenbaumaßnahmen

-              Frankendamm (ca. 1 km)

-              Frankenwall (ca. 1 km)

-              Kreisverkehre Heinrich-Heine-Ring und Werftstraße mit Straßenanschlüssen

 

und den Bau des

 

-              Ostseeküstenradweges (ca. 4 km selbständiger Radweg).

 

Für den Radverkehr wesentlich ist neben Radwegen an Hauptverkehrsstraße auch der Ausbau von Straßen ohne Radwege. Eine nennenswerte verbesserte Führung ergibt sich diesbezüglich auf dem Straßenzug Große Parower Straße, die Bestandteil der Wegeverbindung zwischen Parow/ FHS – Sarnowstraße – Altstadt ist.

 

In anderen Bereichen gab es Änderungen zur Benutzungspflicht. Gemeinsame Geh-/Radwege, die zu „Gehweg Radfahrer frei“ wurden, werden nicht mehr zum Radwegebestand gerechnet. Hierzu zählen z. B. Streckenabschnitte in der:

-              Barther Straße

-              Rostocker Chaussee

-              Richtenberger Chaussee

-              dem Tribseer Damm (zwischen BÜ und Rostocker Chaussee)

 

zu 3.:

 

Vergleichbare Daten, Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen oder Zähldaten,  wie Querschnittszählungen Fahrradfahrer, liegen leider nicht vor. Insofern können keine belastbaren Aussagen zur Änderung des Verkehrsaufkommens durch Radfahrer getroffen werden. Hierzu wären Verkehrserhebungen erforderlich, wie sie in der Antwort zu Frage 1 aufgezeigt wurden und nochmals zusätzliche finanzielle Mittel.

Allgemein ist davon auszugehen, dass sich das Radverkehrsaufkommen dem allgemeinen Trend folgend auch in Stralsund erhöht hat.

 

Zu 4.:

 

Wirkungsvolle Maßnahmen im Verkehrssektor zur Entlastung der Umwelt von u. a CO2-Emissionen sind vor allem im Bereich der Infrastruktur längerfristige Maßnahmen. Mit dem Klimaschutzkonzept der Hansestadt Stralsund 2010/2011 wird das Ziel angestrebt, alle 5 Jahre, beginnend 2010, die CO2-Emissionen um 10 % zu verringern. Derzeit erfolgt die Bilanzierung für das Ausgangsjahr 2010. Zur Evaluierung bzw. zur Ermittlung des Umsetzungsgrades der Maßnahmen aus allen Sektoren wird es notwendig, für das Jahr 2015 die Energie- und CO2-Bilanz dann fortzuschreiben.

 

Zu 5.:

 

Ein hoher Parksuchverkehr besteht besonders in der Altstadt und den angrenzenden Bereichen der Knieper-, Tribseer- und Frankenvorstadt. Ursache hierfür ist die dichte Wohnbebauung bei gleichzeitig hohem Parkdruck durch Beschäftigte und Besucher der Altstadt.

 

 

Zu 6.:

 

Die Hansestadt Stralsund ist als Untere Straßenverkehrsbehörde für die Unfallkommission im Bereich der Hansestadt gemäß dem Unfallbekämpfungserlass des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Im Gremium arbeiten verschiedene Behörden, Polizei und Straßenbauamt zusammen.

Für jede gemeldete Unfallhäufungsstelle (ab 5 gleichrangige Unfälle) werden Maßnahmen zur Verbesserung festgelegt. Eine Unfallhäufungsstelle kann hier als Unfallschwerpunkt betrachtet werden.

Im Jahr 2009 waren 17 Unfallhäufungsstellen gemeldet. Im Jahre 2013 sind es nur noch 13. Ziel der Landesregierung und auch der Stadt ist es, vor allem die Zahl aller Verletzten bei Verkehrsunfällen im Stadtgebiet zu verringern.

 

Die Unfallstatistik für die Hansestadt Stralsund zeigt sich wie folgt:

 

 

 

Zu erkennen ist, dass die Anzahl aller Unfälle in den vergangenen 5 Jahren abgenommen hat. Im Jahr 2013 gab es erstmals weniger als 2.000 Unfälle.

Positiv zu verzeichnen ist, dass seit 2012 keine tödlichen Verkehrsunfälle im Stadtgebiet stattfanden, wohingegen 2011 noch 4 Verkehrsteilnehmer tödlich verunglückt sind.

Zu den realisierten Maßnahmen zur Unfallreduzierung gehörte unter anderem eine neue lichtsignalisierte Furt, Geschwindigkeitskontrollen, Veränderung bei der Beschilderung, die Verbesserung der Ausleuchtung, oder die Optimierung des Winterdiensteinsatzes, aber auch baulich der Umbau der Werftkreuzung zu einem Kreisverkehrsplatz.

 

Zu 7.:

 

Bei Straßenausbau und Straßensanierungen geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten die Anforderungen für Straßensperrungen vor. Vordergründig ist hiernach, die Gefährdung der Straßenbauarbeiter durch den fließenden Verkehr zu vermeiden. Fließenden Verkehr vermeiden bedeutet grundsätzlich eine Vollsperrung. Erst, wenn die Vollsperrung gar nicht möglich ist, können Teilsperrungen zur Anwendung kommen. Jede Baumaßnahme ist im Vorfeld in der Planung hinsichtlich Bauablauf und Umleitungsstrecken zu prüfen.

Bei Teilsperrungen sind Mindestbreiten für die Herstellung der Fahrbahn und der Kanalgraben notwendig, die z. B. in der Altstadt nicht gegeben sind.

Neben den Vorgaben zur Sicherung der halbseitigen Sperrungen sind wirtschaftliche Aspekte heranzuziehen. Der Straßenausbau unter Vollsperrung reduziert nicht nur die Kosten für die Baustellensicherung. Die nutzbare Technologie und die ungehinderte Bauweise reduzieren die Bauzeiten erheblich.

Zusätzliche Wegekosten durch Umleitungen oder ein möglicher Nutzen aus halbseitigen Sperrungen für einzelne, stehen i. d. R. nicht im Verhältnis zu den sich ergebenen höheren Baukosten für die Allgemeinheit.

 

Zu 8.:

 

Ende 2013 gab es mit dem Ansprechpartner für die Erfassung von Geodaten Absprachen zur Übergabe der notwendigen Informationen. Für die Firmen der Geodaten sind dauerhafte Änderungen von Verkehrsführungen, z. B. Einbahnstraßenregelungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen interessant. Diese werden durch die Straßenverkehrsbehörde zeitnah weitergegeben.

Die Erfassung von temporär vorhandenen Sperrungen, wie Baustellen, ist dagegen von den Informationsdiensten im Stadtstraßennetz nicht gewollt.

Wie schnell die durch die Straßenverkehrsbehörde weitergereichten Informationen von den Navigationsdienstleistern umgesetzt und von den Nutzern von Navigationsgeräten aktualisiert werden, kann durch die Stadtverwaltung nicht weiter beeinflusst werden.

 

Zu 9.:

 

Zur künftigen Erschließung des Dänholms wurden für den Städtebaulichen Rahmenplan als Varianten die Aufhebung des Bahnübergangs mit Schaffung einer Unterführung und die Anpassung des bestehenden Bahnüberganges bewertet.

Für eine Anpassung des bestehenden Bahnübergangs sind hinsichtlich der Anforderungen an die Sicherung der Gleisanlagen Signalgeber auch für den Kfz-Verkehr notwendig. Es ist keine Kreisverkehrslösung geplant.

Beide Varianten wurden 2013 an Hand eines Bewertungssystems erneut verglichen. Berücksichtigt wurden neben den Bereichen Qualität im Verkehrsablauf, Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit, Auswirkungen auf die Umgebung, Lebensraum, auch die Wirtschaftlichkeit mit den Indikatoren: Investitionskosten, Sicherungs- und Energiekosten, Unterhaltungskosten sowie Kosten der Grünflächenpflege. Im Ergebnis stellt sich die Anpassung des bestehenden Bahnüberganges günstiger als die Tunnellösung dar. Die Variantenbewertung liegt dem Städtebaulichen Rahmenplan als Anlage bei.

 

Zu 10.:

 

Auf den Beginn der Fußgängerzone wird deutlich und bereits von weitem sichtbar über das Verkehrszeichen „Beginn eines Fußgängerbereiches“ hingewiesen. Seit Anfang Mai 2014 verhindert zudem wieder eine Absperrschranke die Einfahrt in die Fußgängerzone. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich und auch nicht geplant.

 

Zu 11.:

 

Der bauliche Engpass für Fußgänger im Bereich Altes Zollhaus könnte durch Einengung der Fahrbahn und Verbreiterung der Gehwegfläche beseitigt werden. Der Straßenverkehrsraum Am Fischmarkt unterliegt mit seinen Bordlagen aber dem Denkmalschutzanspruch „Weltkulturerbe Altstadt“. Ein baulicher Eingriff in dieser Art schließt sich aus. Inwieweit auf der Fahrbahn bauliche Elemente einen weiteren Schutzraum für Fußgänger abtrennen können, ist planerisch genauer zu untersuchen. Voraussetzung hierfür ist aber eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Aussagen und Maßnahmen im Verkehrskonzept Altstadt, die auf eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Altstadt wirken. Im Bereich des Alten Zollhauses bewirkt z. B. die Unterbrechung der Wasserstraße eine Reduzierung um 3.600 Kfz.

 

Zu 12.:

 

Die Einrichtung einer Fußgängerzone im Bereich des Alten Zollhauses wurde als Variante im Verkehrskonzept Altstadt betrachtet. Die Fußgängerzone erstreckt sich dabei auf der Straße Am Fischmarkt zwischen Semlower Straße und Heilgeiststraße. Mit Ausweisung dieser Fußgängerzone könnten aber die damit verlagerten Verkehrsströme auf dem Altstadtring nicht mehr verträglich abgewickelt werden. Aus diesem Grund wurde die Umsetzung der Maßnahme nicht empfohlen und wird durch die Verwaltung auch nicht weiter verfolgt.

 

Zu 13.:

 

Das Aufstellen von provisorischen Wetterschutzeinrichtungen an den Ersatzhaltestellen Wasserstraße wurde vor Beginn der Baumaßnahme geprüft. Aus Kostengründen für einen provisorischen Wetterschutz, diese liegen bei ca. 10.000 € und sind nicht förderfähig, konnten für die Umleitungsstrecke des Nahverkehrs keine Wetterschutzeinrichtungen berücksichtigt werden.

Die Hansestadt Stralsund verfügt nur über einen beweglichen Fahrgastunterstand, der für die Umleitungsstrecke aufgrund der Baumaßnahme in der Großen Parower bereits verwendet wird.

Geplant ist, in Zusammenarbeit mit der Fa. Ströer zu erreichen, dass der Hansestadt Stralsund weitere provisorische Fahrgastunterstände zur Verfügung gestellt werden können.

 

Zu 14.:

 

Die Verlegung des Busbahnhofes an den Tribseer Damm in die Bahnhofstraße ist für das Jahr 2016 geplant. Hierfür sollen 2015 Zuwendungen angemeldet und beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

In diesem Jahr werden für die Anmeldung und Beantragung einer Zuwendung Planunterlagen erstellt.

 

Zu 15.:

 

Die Nutzung der P&R- Plätze ist derzeit nicht attraktiv, die P&R- Plätze sind nicht entsprechend ausgebaut und die Anbindung an den Busverkehr ist auf die Sommermonate Juli und August begrenzt.

Mit dem landesweiten Projekt „Kombiniert mobil“ wird noch in diesem Jahr ein Konzept zur Aufwertung der P&R- Plätze erarbeitet, in dem neben einer Potentialabschätzung für die Nutzungserweiterung alle Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung einschließlich deren Kosten ermittelt und mit den Akteuren zur Umsetzung abgestimmt werden. Ziel des Konzeptes ist zudem, auf Landesebene Förderbedarfe für die neue EFRE- Periode zu ermitteln, so dass für die im Konzept entwickelten Projekte, wie der Anlagenausbau und ein Informations- und Leitsystem, auch Fördermittel zur Umsetzung beantragt werden können.

 

Zu 16.:

 

Mögliche Maßnahmen zur Entlastung der Wasserstraße vom Kfz-Verkehr sind im Verkehrskonzept Altstadt aufgenommen. Die Maßnahmen „Tempo-20-Zone“, und „Verkehrsberuhigung Wasserstraße“ sollen im Managementplan Altstadt als Ziele für die weitere Entwicklung der Altstadt formuliert werden. Sobald der Managementplan Altstadt überarbeitet vorliegt und in dieser Fassung von der Bürgerschaft so beschlossen wird, kann mit Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

 

Zu 17.:

 

Das Verkehrskonzept Altstadt berücksichtigt eine Änderung der Tempo-30-Zone in eine Tempo-20-Zone. Ausnahmen sind die Straßen Fährwall und Seestraße, für die weiterhin Tempo 30 gelten soll (Anlage). Sobald der Managementplan Altstadt überarbeitet vorliegt und wenn er in dieser Fassung von der Bürgerschaft so beschlossen wird, kann ebenfalls mit Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden.

 

Zu 18.:

 

Im Rahmen des Verkehrskonzeptes Altstadt wurde lediglich der Durchgangsverkehr für die Altstadt ermittelt. Aussagen zum Durchgangsverkehr für den „Gesamtverkehr Stralsund“ liegen nicht vor. Für den Durchgangsverkehr Altstadt können deshalb zum Anteil des ortsfremden Verkehrs, für den eine weiträumige Ausschilderung eine Verlagerung bewirkt, nur Annahmen getroffen werden. Es ist davon auszugehen, dass der Durchgangsverkehr Altstadt innerörtlicher Verkehr ist. Ortsfremder Verkehr in der Altstadt ist in erster Linie Zielverkehr.

Unabhängig hiervon wird die wegweisende Beschilderung hinsichtlich der vorgeschlagenen Zielführung überprüft.

 

Zu 19.:

 

Eine Beantwortung setzt die Benennung von Hauptverkehrsachsen für den Radverkehr, eine Mängelanalyse und einen Maßnahmenplan voraus, der nicht nur eine Ergänzung des Radwegenetzes betrachtet, sondern auch Lösungen für die Mängel im bestehenden Gesamtnetz, z. B. an Einmündungen und Knotenpunkten aufzeigt. Das vorliegende Konzept aus dem Jahr 2000 berücksichtigt den Sanierungs- und Ausbaubedarf. Mit dem geplanten Klimaschutzteilkonzept Mobilität wird das Konzept für den Radverkehr fortgeschrieben und weiterentwickelt.

Zeitnah, bzw. kurzfristig, zielen vor allem die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf die Verbesserung der Situationen für den Radverkehr. So ist geplant, aufbauend auf Untersuchungen die Führung der Fahrradfahrer im Kreuzungsbereich H.- Heine- Ring/ Th.- Kantzow- Str. und im Einmündungsbereich Grünhufer Bogen/ Strelapark West, mittels kleinteiliger Maßnahmen zu sichern. Hierzu zählen veränderte Furtmarkierungen, Reduzieren der dichten Bepflanzung im Sichtfeld bzw. Verhinderung des Abkürzens über Grünflächen sowie eine Optimierung der Lichtsignalsteuerung mittels Freigabevorlauf für Fußgänger und Radfahrer.

Ausbaubedarf bzw. eine bauliche Verbesserung der Radverkehrsanlagen besteht für die Hauptverkehrsstraßen Tribseer Damm, C.-Heydemann-Ring, den Grünhufer Bogen und die K.-Marx-Str. Hier überlagern sich die Routen für den alltäglichen Radverkehr mit den touristischen.

 

Zu 20.:

 

Derzeit ist geplant, im Zusammenhang mit der Fahrbahnsanierung Knieperwall Angebotsstreifen für Fahrradfahrer auf der Fahrbahn einzurichten. Eine Markierung von Angebotsstreifen vor der Fahrbahnsanierung wird nicht empfohlen. Die Seitenbereiche der Fahrbahn weisen zum Teil Spurrinnen auf, auf denen nicht markiert werden kann.

Das Thema „Markierungen für den Fahrradfahrer“ bedarf einer fachlichen Erläuterung. Diese ist für einen der folgenden Ausschüsse für Bau, Umwelt und Verkehr vorgesehen.

 

Zu 21.:

 

Aufbauend auf das Verkehrskonzept Altstadt erfolgt durch die Stadtverwaltung derzeit die Überprüfung und Zusammenstellung von Möglichkeiten zur Verbesserung des Fahrkomforts für Radfahrer auf der Fahrbahn innerhalb der Altstadt. Hierbei wird die Machbarkeit unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Denkmalschutz heraus untersucht. Eingegangen wird dabei auch auf das Thema Radachsen. Geplant ist, die Ergebnisse in diesem Jahr vorzustellen.

Der Straßenzug Am Fischmarkt gehört zur Tempo-30-Zone Altstadt. Für diese Zone ist eine Ausweisung der Benutzungspflicht als kombinierte Geh-/Radwege verkehrsrechtlich ausgeschlossen. Ein Benutzungsrecht auf Gehwegen setzt ausreichend breite Flächen für den Fußgängerverkehr voraus. Der Fußgängeranteil ist hier jedoch vor allem während der Saison hoch, so dass sich ein erhöhtes Konfliktpotential zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern ergibt.

Die Heilgeiststraße, im Abschnitt zwischen Wasserstraße und Kleinschmiedstraße, ist Zufahrt zum Parkhaus „Heilgeiststraße“. Auf Grund dieser vordringlichen Erschließungsfunktion für den Kfz-Verkehr ist die Einrichtung einer Fahrradstraße ausgeschlossen. Der geplante Ausbau der Heilgeiststraße gibt in diesem Abschnitt für die Fahrbahn Asphalt vor und damit für das Radfahren auf der Fahrbahn beste Voraussetzungen.

 

Zu 22.:

 

Für 2014 ist unabhängig von Baumaßnahmen die Errichtung von 25 Fahrradbügeln für die Kunden des Quartier 17 in der Heilgeiststraße vorgesehen. Zudem sind an der Marienkirche 6 Fahrradbügel geplant.

Im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen Knieperwall sind neue Fahrradstellplätze am Eingang des Meeresmuseum sowie auf der Platzfläche zwischen Theaterwerkstatt und Beghinenhaus geplant.

 

Zu 23.:

 

Konkrete Planungen zu überdachten Fahrradabstellanlagen bzw. Fahrradgaragen gibt es nicht. Die Errichtung eines Fahrradparkhauses am Nikolaikirchhof in der Badenstraße wurde 2012 geprüft und abgelehnt.

Zusammen mit den Planungen für den ZOB wird aber untersucht, in wie weit am Hauptbahnhof ein Fahrradparkhaus errichtet werden könnte. Detaillierter wird dieses Thema auch im Rahmen des Projektes „Kombiniert mobil“ betrachtet.

Über die Ergebnisse wird die Abt. Straßen und Stadtgrün im Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung berichten.

 

 

Frau Kindler dankt Herrn Bogusch für die Beantwortung des umfangreichen Fragenkataloges.

 

Herr Bauschke  fragt zur Antwort der Frage Nr. 15 nach, in wie weit man Konfliktpotential bei der Auslastungssteigerung der P+R-Parkplätze zur Auslastung der Parkhäuser sieht.

 

Herr Bogusch macht sich keine Sorgen um die Auslastung der Parkhäuser, da jeder Verkehrsteilnehmer so nah wie möglich an die Altstadt heran fährt. Die P+R-Parkplätze werden als eine Ergänzung zum Parkplatzangebot der Innenstadt gesehen.

 

Herr Suhr fragt zur Antwort der Frage 4 nach, wie die Bilanzierung durch die Stadtverwaltung vorgenommen wird. Weiter erfragt er, zum Landesprojekt „ProMobil“ , wie sich die Umsetzung des Projektes gestaltet. Als Weiteres interessiert Herrn Suhr zum Radverkehr das weiter zu entwickelnde Konzept, hierbei besonders die Einbeziehung der Bürgerschaft.

Herr Bogusch informiert zur Bilanzierung durch die Stadtverwaltung, dass man derzeit noch an der Datenauswertung arbeite. Das Projekt "Kombiniert Mobil" ist ein Projekt des Verkehrsministeriums des Landes, bei dem es darum geht, intermodalen Verkehr zu fördern. Die Hansestadt Stralsund hat sich mit einem Projekt beworben, wie bereits in einer Bürgerschaftssitzung berichtet wurde. Das eingereichte Projekt beschäftigt sich mit dem Thema Ausbau des P+R für z.B. die Nutzung durch Beschäftigte in der Altstadt. Das Radwegekonzept soll fortgeschrieben werden. Zu den neuen Entwürfen wird man dann auch die Ausschüsse informieren.