Der Leiter der Abteilung Gremiendienst, Herr Kuhn, gibt einen Überblick zur rechtlichen Bewertung. Er verweist auf das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen. Dieses ermöglicht den Gemeindevertretungen, während der Corona-Pandemie alternative Sitzungsformen (Videokonferenz, Hybridsitzung) zur Präsenzsitzung abzuhalten.

Um die Möglichkeiten des Gesetzes anzuwenden, müsste eine Handlungsunfähigkeit vorliegen und festgestellt werden. Nach Einschätzung von Herrn Kuhn sind aber die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihre Ausschüsse während der gesamten Pandemie handlungsfähig gewesen. Der Leiter des Gremiendienstes macht darauf aufmerksam, dass die Schaffung der Voraussetzungen mit erheblichem Aufwand verbunden wäre (z.B. Grundsatzentscheidung, Anpassung von Hauptsatzung und Geschäftsordnung, technische Infrastruktur, ggf. Vergabe). Er weist zudem darauf hin, dass das zugrundeliegende Gesetz nur bis zum 31.12.2021 gültig ist

 

Auf Nachfrage von Herrn Pieper zu möglichen Kosten führt Herr Kuhn aus, dass es mehrere Varianten gibt. Seitens der IT-Abteilung wird eingeschätzt, die Realisierung nicht in Eigenregie zu vollziehen. Mögliche Drittanbieter müssen diverse Voraussetzungen erfüllen. Durch den eGo M-V wurden zahlreiche Anforderungen definiert, u.a. datenschutzrechtliche Belange, Unternehmenssitz/Serverstandort, ISO-Zertifizierung etc., die Öffentlichkeit der Sitzungen muss zudem gewährleistet bleiben.

Die entsprechenden Zugriffe berücksichtigend, würden ca. 180 bis 200 € pro Sitzung anfallen.

Herr Kuhn fasst zusammen, dass Hybridsitzungen möglich, aber mit erheblichem Aufwand verbunden sind. Des Weiteren wird ein störungsfreier Ablauf in Frage gestellt. Herr Kuhn stellt klar, dass andere Sitzungsformen nur eine Alternative zur Präsenzsitzung sein können, da gewisse Angelegenheiten nur in Präsenz behandelt werden können (z.B. Wahlen).

 

Herr Liebeskind tendiert dazu, den Antrag nicht weiterzuverfolgen. Er erinnert an den Zeitraum bis zur möglichen Umsetzung und die Gültigkeit des zugrundeliegenden Gesetzes.

 

Herr Meier bestätigt die Einschätzung. Für ihn stehen Aufwand und Nutzen, auch im Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens, außer Verhältnis.

 

Herr Pieper stellt den Antrag AN 0107/2021 wie folgt zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft den Antrag nicht weiterzuverfolgen.

 

Abstimmung: 5 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            4 Stimmenthaltungen

 

Der Präsident der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund wird über das Beratungsergebnis in Kenntnis gesetzt.