Herr Lange leitet kurz in den Tagesordnungspunkt ein.

 

Frau Kümpers beantragt das Rederecht für Frau Einbeck.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen         0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen

 

Frau Einbeck teilt mit, dass sie sich an den Verein Pfotenpiloten gewandt hatte, da sie in Stralsund auf Schwierigkeiten gestoßen ist. Antworten auf Nachfragen bei der Behindertenbeauftragten der Hansestadt Stralsund waren für sie nicht zufriedenstellend. Frau Einbeck berichtet aus dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und die daraus hervorgegangenen positiven Ergebnisse. Sie bestätigt die Unkenntnis der Mitbürgerinnen und Mitbürger hinsichtlich der Thematik Assistenzhunde.

 

Herr Lange dankt für die Ausführung. Aus seiner Sicht wird die Bedeutung der Thematik umso mehr verdeutlicht.

 

Frau Kümpers führt aus, dass die städtische Verordnung bereits jetzt gegen die Landesverordnung verstößt. Nach ihrem Kenntnisstand beabsichtig die Verwaltung, vorerst keine Änderungen vorzunehmen. Vielmehr soll über die Öffentlichkeitsarbeit agiert und aufgeklärt werden. Frau Kümpers meint, dass die städtische Verordnung ohne viel Aufwand geändert werden kann.

 

Frau Friesenhahn berichtet ebenfalls aus dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung. Demnach sollte die Thematik in den Fraktionen besprochen werden. Außerdem hat Herr Tanschus darüber aufgeklärt, warum die Anpassung nicht vorgenommen wird. Im kommenden Jahr soll eine generelle Überarbeitung erfolgen.

 

Frau Kümpers spricht sich aufgrund der bestehenden Möglichkeit für eine Änderungsverordnung aus, zumal nur zwei Worte zu ergänzen sind.

 

Herr Krusch bedankt sich bei Frau Einbeck für das Einbringen ihres Anliegens. Die Ausführungen zeigen auf, dass es sich weniger um ein rechtliches, sondern vielmehr um ein gesellschaftliches Problem handelt.

Zur rechtlichen Situation führt Herr Krusch aus, dass die Hundeverordnung der Hansestadt Stralsund auf Grundlage der Hundehalterverordnung M-V existiert.

Nach erfolgter rechtlicher Prüfung ist festzuhalten, dass in der LandesVO ein Ausnahmetatbestand geregelt ist. Daraus resultiert, dass sich der Leinenzwang für Assistenzhunde nach städtischer Verordnung nicht entfaltet und diese in der Altstadt, auf der Hafeninsel, an der Sundpromenade und in der Brunnenaue ohne Leine geführt werden dürfen. Dies wurde in einer Pressemitteilung klargestellt.

Die Hundehalterverordnung M-V läuft im kommenden Jahr aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass massive Veränderungen vorgenommen werden. Da die Hundehalterverordnung M-V rechtliche Grundlage für die städtische Hundeverordnung ist, soll diese ebenfalls komplett überarbeitet und an die neue Rechtsgrundlage angepasst werden. Sofern der Entwurf der LandesVO vorliegt, wird die städtische VO angepasst. Herr Krusch stellt klar, dass Halter von Assistenzhunden keine Repressalien von Seiten der Polizei oder des Ordnungsamtes zu erwarten haben.

 

Um Verwirrungen zu vermeiden, sollte nach Auffassung von Frau Kümpers der erforderliche Aufwand auch für einen begrenzten Zeitraum betrieben werden.

 

Frau Friesenhahn weist darauf hin, dass auf der Homepage der Hansestadt Stralsund öffentlichkeitswirksam über die geltenden Regelungen informiert wird.

Sie beantragt, den Antrag zur Beratung in die Fraktionen zu verweisen.

 

Frau Einbeck bittet, die Information auf der städtischen Homepage barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Lange stellt die Verweisung des Antrages zur Beratung in die Fraktionen zur Abstimmung.

 

Abstimmung: 9 Zustimmungen         0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen

 

 

Herr Lange beendet den Tagesordnungspunkt.