Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 5

Herr Adomeit erläutert, dass Impuls für den Antrag die Information über die Schließung einer Warener Fischfabrik gewesen ist. Im Zusammenhang mit der Einstellung des dortigen Betriebes wurde den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angeboten, gleichwertig in einer in Polen ansässigen Fabrik zu arbeiten, was von vielen angenommen worden ist.

Hintergrund der Abwanderung ist aus Sicht von Herrn Adomeit die Ausweisung der Republik Polen als Sonderwirtschaftszone mit entsprechenden Vergünstigungen.

Um dem entgegenzuwirken und arbeitsmarktpolitisch die Region Vorpommern weiter zu entwickeln, spricht sich Herr Adomeit für die Beschlussfassung des Antrages aus, was gegebenenfalls Signalwirkung für weitere Regionen entfaltet.

 

Herr Fürst geht auf die Funktionen einer Sonderwirtschaftszone ein. Es handelt sich um ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit rechtlichen und finanziellen Vorteilen für Investoren. Vorteile ergeben sich z. B. auf dem Gebiet des Steuerrechts, des Zollrechts oder auf dem Gebiet des Umwelt-, Arbeits- oder Sozialrechts. Solche Sonderwirtschaftszonen finden sich unter anderem in China oder in Polen. Innerhalb der EU ist die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen nach Ansicht von Fachleuten aus Gründen des Steuer- und Tarifrechts, aber auch im Kontext mit der europäischen Gesetzgebung nicht umsetzbar. Hinzu komme für das Gebiet der BRD die Rechtslage aufgrund gültiger Bundesgesetze. Mit Blick auf Polen muss deutlich gemacht werden, dass die Einrichtung der dortigen 14 Sonderwirtschaftszonen Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen zur EU waren.

 

Für Herrn Adomeit ist nicht nachvollziehbar, dass zwar im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg für Regionen im Bundesland Sachsen die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen zur Debatte stand, die Umsetzung jedoch wegen des EU-Rechts nicht möglich ist. Ausnahme in der gesamten Europäischen Union ist demnach Polen.

 

Herr Fürst bestätigt seine Ausführungen zur vorliegenden Gesetzeslage. Die Ausnahmen für Polen liegen ausschließlich in den Ergebnissen der Beitrittsverhandlungen zur EU begründet. Eine Ausweisung von Sonderwirtschaftszonen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist nach derzeitigem Stand nicht möglich.

 

Herr Buxbaum dankt für die Ausführungen und stellt den vorliegenden Antrag zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben empfiehlt der Bürgerschaft, den Antrag AN 0050/2021 zu beschließen:

 

Abstimmung:    3 Zustimmungen             5 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

Damit spricht sich der Ausschuss dafür aus, dem Anliegen des Antrages nicht zu folgen. Der Präsident der Bürgerschaft wird über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt.