Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

 

 


Frau Wilcke erläutert, dass sich der Erschließungsvertrag auf den Bebauungsplan Nr. 63 "Wohngebiet am Strelasund Boddenweg" bezieht. Der Satzungsbeschluss ist bereits gefasst. Nunmehr soll die Herrichtung der Erschließungsanlagen erfolgen. Der Erschließungsträger, die LEG, plant die Fertigstellung der Erschließungsanlagen bis Ende August 2014. Daraus ergibt sich die Dringlichkeit des Vertragsabschlusses.

 

Der Kostenträger für das Vorhaben ist ebenfalls die LEG. Für die Hansestadt Stralsund ergeben sich 3 T€ Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen pro Jahr.

Die Grün- und Ausgleichsmaßnahmen werden durch die LEG vorgenommen.

 

Herr Mayer fragt, ob die LEG der Eigentümer der Grundstücke oder nur der Erschließungsträger für die Erschließungsanlagen ist.

 

Frau Wilcke bestätigt, dass sich die Grundstücke im Eigentum der LEG befinden.

 

Die Ausschussmitglieder haben keine weitere Fragen.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Vorlage H 0168/2013 entsprechend e) Beschlussempfehlung zu beschließen.

 


6 Zustimmungen   0 Gegenstimmen   3 Stimmenthaltungen