Sitzung: 13.05.2014 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Frau Wilcke erläutert, dass sich
der Erschließungsvertrag auf den Bebauungsplan Nr. 63 "Wohngebiet am
Strelasund Boddenweg" bezieht. Der Satzungsbeschluss ist bereits gefasst.
Nunmehr soll die Herrichtung der Erschließungsanlagen erfolgen. Der
Erschließungsträger, die LEG, plant die Fertigstellung der Erschließungsanlagen
bis Ende August 2014. Daraus ergibt sich die Dringlichkeit des
Vertragsabschlusses.
Der Kostenträger für das
Vorhaben ist ebenfalls die LEG. Für die Hansestadt Stralsund ergeben sich 3 T€
Unterhaltungskosten für die Beleuchtungseinrichtungen pro Jahr.
Die Grün- und Ausgleichsmaßnahmen
werden durch die LEG vorgenommen.
Herr Mayer fragt, ob die LEG der
Eigentümer der Grundstücke oder nur der Erschließungsträger für die
Erschließungsanlagen ist.
Frau Wilcke bestätigt, dass sich
die Grundstücke im Eigentum der LEG befinden.
Die Ausschussmitglieder haben
keine weitere Fragen.
Der Ausschuss empfiehlt dem
Hauptausschuss, die Vorlage H 0168/2013 entsprechend e) Beschlussempfehlung zu
beschließen.
6
Zustimmungen 0 Gegenstimmen 3 Stimmenthaltungen