Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen ob ein ausbringen von glyphosathaltigen Pflanzenherbiziden auf land-und forstwirtschaftlichen Flächen, die von der Hansestadt Stralsund verpachtet werden, stark reduziert bzw. verboten werden kann. Dies sollte möglichst noch vor dem generellen deutschlandweiten Verbot von Glyphosat im Jahr 2024 erfolgen.
Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorzulegen.
Herr Lange
begründet den vorliegenden Antrag. Das Thema soll aufgrund der geänderten
Gesetzeslage noch einmal in die Öffentlichkeit hineingetragen werden. Die
Beratung des Antrages im Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und
Stadtentwicklung, soll ermöglichen, mit den derzeitigen Pächterinnen und
Pächtern ins Gespräch zu kommen, die noch glyphosathaltige Pflanzenherbizide
verwenden. Herr Lange bittet um Zustimmung zum Antrag.
Zu dem vorliegenden
Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI merkt er an, dass dieser
lediglich auf ein Verbot abzielt, ohne die Betroffenen zu beteiligen.
Herr Ruddies
erklärt, dass die Fraktion CDU/FDP rechtliche Bedenken gegenüber dem Antrag
hat. Außerdem ist den Pächtern durchaus ein verantwortungsvoller Umgang mit
ihrem Land zuzutrauen. Weiterhin weist Herr Ruddies auf die gesetzlichen
Bestimmungen und damit auf den klaren gesetzlichen Rahmen hin, welcher bereits
existiert. Die Fraktion CDU/FDP wird dem Antrag nicht zustimmen.
Bezogen auf den
Änderungsantrag erklärt Frau Kümpers, dass dieser eingebracht worden ist, um
bei Neuverpachtung der Flächen eine Änderung ab 2022 herbeiführen. Sie sieht
die Hansestadt Stralsund in der Lage und in der Pflicht, Einfluss zu nehmen.
Der Präsident der
Bürgerschaft stellt den Änderungsantrag wie folgt zur Abstimmung:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Pachtverträge für forst- und landwirtschaftliche Flächen, die von der Hansestadt verpachtet werden, umgehend im Wege der Vertragsanpassung gemeinsam mit den jeweiligen Vertragspartner*innen dahingehend abzuändern, dass ein Ausbringen von glyphosathaltigen Pflanzenherbiziden auf diesen Flächen zukünftig, spätestens ab dem Kalenderjahr 2022, verboten ist.
Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorzulegen.
Abstimmung:
Mehrheitlich abgelehnt
Anschließend lässt
Herr Paul über den Ursprungsantrag abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt