Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie viele Einwohner*innen und deren Kinder bzw. Angehörige haben seit 2012 (bitte nach Jahren aufgliedern) den Strelapass in Anspruch genommen?

2.    Wie gliedert sich diese Inanspruchnahme auf die in der Richtlinie definierten Gruppen „Familien mit mindestens zwei Kindern“, „Alleinerziehende Mütter und Väter“, „Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen“, „Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB VII, bzw. Leistungen nach dem SGB II“, „Empfänger*innen von Hilfen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII“ und „Student*innen“ auf?

 

Frau Dr. Gelinek antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Seit 2012 wurde der Strelapass regelmäßig an mehr als 300 Personen ausgegeben. Nach einem Anstieg der Inanspruchnahme des Passes in den Jahren 2016 und 2017, in denen 505 bzw. 557 Personen dieses Angebot genutzt haben, gab es in den nachfolgenden Jahren einen stetigen Rückgang. In 2020 wurden lediglich noch 57 Pässe für 170 Personen ausgestellt. Grund für diesen Einbruch sind wahrscheinlich die pandemiebedingten Schließungen von Bereichen, für die der Strelapass gilt.

Frau Dr. Gelinek weist darauf hin, dass die Zahlen für die Jahre 2019 und 2020 noch nicht abschließend ermittelt werden konnten.

 

 

Gesamt

 

Pässe

Personen

2012

135

390

2013

152

430

2014

140

371

2015

117

318

2016

166

505

2017

187

557

2018

164

446

2019

107

317

2020

57

170

 

zu 2.:

Die Inanspruchnahme des Strelapasses überwiegt bei Familien mit zwei und mehr Kindern, sowie alleinerziehenden Müttern und Vätern, gefolgt von dem Personenkreis der Hilfeempfänger. Wenig bis gar nicht wurde der Strelapass an Familien mit einer im Haushalt lebenden behinderten Person bzw. an Studierende ausgestellt.

 

Familien mit mindestens zwei Kindern

Alleinerziehende Mütter und Väter

Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen

Empfänger/innen von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB VII, bzw. Leistung nach dem SGB II

Empfänger/innen von Hilfen der Grundsicherung im Alter und dauerhafter Erwerbsminderung nach dem SGB XII

Student/innen

Pässe

Personen

Pässe

Personen

Pässe

Personen

Pässe

Personen

Pässe

Personen

Pässe

Personen

2012

59

244

39

109

0

0

36

36

1

1

0

0

2013

64

264

46

119

2

6

21

22

14

14

5

5

2014

56

222

38

92

1

2

29

36

11

13

5

6

2015

51

205

31

76

0

0

20

21

10

11

5

5

2016

77

325

42

109

3

4

23

30

14

30

7

7

2017

83

347

47

126

5

5

37

62

14

16

1

1

2018

58

252

49

131

2

6

38

40

13

13

4

4

2019

47

199

35

91

0

0

22

24

1

1

2

2

2020

22

95

19

54

0

0

11

15

1

2

4

4

 

Frau Voß erkundigt sich nach Hintergründen zur geringen Inanspruchnahme durch Familien mit einem behinderten Kind.

 

Dazu führt Frau Dr. Gelinek aus, dass der Strelapass eventuell gezielter beworben werden müsste oder auch gegebenenfalls mehr Familien direkt auf die Möglichkeit hingewiesen werden sollten.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.