Anfrage:
1. Ist der Verwaltung bekannt auf welchen landwirtschaftlichen Flächen die durch die Hansestadt Stralsund verpachtet werden, dass Pflanzenherbizid Glyphosat eingesetzt wird.
Wenn Ja, in welchem Umfang wird das Mittel ausgebracht?
Gibt es begründete Ausnahmefälle in denen das Mittel zum Einsatz kommt?
2. Wie kontrolliert die Verwaltung, dass das Pflanzenherbizid Glyphosat tatsächlich nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommt.
3. Werden glyphosathaltige Unkrautvernichter innerhalb der Hansestadt Stralsund angewandt?
Wenn Ja, wo und in welchem Umfang bzw. gäbe es alternative Mittel?
Herr Kobsch antwortet wie folgt:
Glyphosat wird in Landwirtschaft, Gartenbau, Industrie und
Privathaushalten eingesetzt. Im Vergleich mit anderen Herbiziden weist
Glyphosat meist eine geringere Mobilität, eine kürzere Lebensdauer und eine
niedrigere Toxizität bei Tieren auf. Dies sind für landwirtschaftlich
verwendete Herbizide in der Regel wünschenswerte Eigenschaften.
Über die Frage, ob Glyphosat Krebs erzeugen oder die Krebserzeugung
fördern kann, hat sich eine intensive öffentliche und wissenschaftliche Debatte
entwickelt. Ab 2015 verschärfte sich diese Diskussion zunehmend. Eine
europäische Bürgerinitiative forderte mit fast 1,1 Millionen gültigen
Unterschriften das Verbot von Glyphosat. Anlass dafür war die Ende 2017
anstehende Wiederzulassung in der EU sowie die Bewertung als „wahrscheinlich
krebserzeugend“ für den Menschen von der Internationalen Agentur für
Krebsforschung (IARC).
Dieser Bewertung widersprachen andere Behörden und Organisationen, unter
anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, welche die
Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung übernahm. Ebenfalls kam ein
Joint Meeting on Pesticide Residues der Weltgesundheitsorganisation, der USEPA,
Health Canada und der Europäischen Chemikalienagentur zu dem Schluss, dass
Glyphosat in Nahrungsmitteln nicht krebserregend sei.
Die Landwirte sind verpflichtet, die rechtlichen Regelungen beim Umgang
mit Pflanzenschutzmitteln einzuhalten. Der Einsatz von Glyphosat ist derzeit
nicht gesetzlich verboten und auch nicht vertraglich untersagt. Es steht den
Landwirten deshalb frei, im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis bei der Feldbewirtschaftung
Glyphosat einzusetzen oder nicht. Der Verwaltung ist nicht bekannt, auf welchen
Pachtflächen Glyphosat eingesetzt wird.
Die Einhaltung des Pflanzenschutzes obliegt nicht der Hansestadt
Stralsund als Verpächterin landwirtschaftlicher Flächen, sondern den dafür
zuständigen Ämtern. In diesem Fall sind dies das Staatliche Amt für
Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund und das Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abt. Pflanzenschutzdienst. Kontrollen
führt auch der Pflanzenschutzdienst durch, in dem es z.B. Schwämme auslegt, die
anschließend untersucht werden. Herrn Kobsch ist bislang noch kein Fall
bekannt, bei dem einer der Pächter städtischer Flächen gegen den Pflanzenschutz
verstoßen hat.
Durch die Verwaltung wird innerhalb des Stadtgebiets kein Glyphosat zur
Pflege der Grünanlagen verwendet, da hier der Einsatz von Herbiziden nicht
erforderlich ist. Glyphosathaltige Herbizide werden von der Stadtverwaltung
auch nicht zur Straßenreinigung eingesetzt. Gemäß Pflanzenschutzgesetz ist
zudem der Einsatz auch von nicht glyphosathaltigen Herbiziden auf öffentlichen
Verkehrsflächen verboten.
Herr Lange dankt für die Beantwortung und hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.