Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Ist der Verwaltung bekannt auf welchen landwirtschaftlichen Flächen die durch die Hansestadt Stralsund verpachtet werden, dass Pflanzenherbizid Glyphosat eingesetzt wird.

Wenn Ja, in welchem Umfang wird das Mittel ausgebracht?

Gibt es begründete Ausnahmefälle in denen das Mittel zum Einsatz kommt?

 

2.    Wie kontrolliert die Verwaltung, dass das Pflanzenherbizid Glyphosat tatsächlich nur in begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommt.

 

3.    Werden glyphosathaltige Unkrautvernichter innerhalb der Hansestadt Stralsund angewandt?

Wenn Ja, wo und in welchem Umfang bzw. gäbe es alternative Mittel?

 

Herr Kobsch antwortet wie folgt:

 

Glyphosat wird in Landwirtschaft, Gartenbau, Industrie und Privathaushalten eingesetzt. Im Vergleich mit anderen Herbiziden weist Glyphosat meist eine geringere Mobilität, eine kürzere Lebensdauer und eine niedrigere Toxizität bei Tieren auf. Dies sind für landwirtschaftlich verwendete Herbizide in der Regel wünschenswerte Eigenschaften.

Über die Frage, ob Glyphosat Krebs erzeugen oder die Krebserzeugung fördern kann, hat sich eine intensive öffentliche und wissenschaftliche Debatte entwickelt. Ab 2015 verschärfte sich diese Diskussion zunehmend. Eine europäische Bürgerinitiative forderte mit fast 1,1 Millionen gültigen Unterschriften das Verbot von Glyphosat. Anlass dafür war die Ende 2017 anstehende Wiederzulassung in der EU sowie die Bewertung als „wahrscheinlich krebserzeugend“ für den Menschen von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC).

Dieser Bewertung widersprachen andere Behörden und Organisationen, unter anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, welche die Bewertung des Bundesinstituts für Risikobewertung übernahm. Ebenfalls kam ein Joint Meeting on Pesticide Residues der Weltgesundheitsorganisation, der USEPA, Health Canada und der Europäischen Chemikalienagentur zu dem Schluss, dass Glyphosat in Nahrungsmitteln nicht krebserregend sei.

 

Die Landwirte sind verpflichtet, die rechtlichen Regelungen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln einzuhalten. Der Einsatz von Glyphosat ist derzeit nicht gesetzlich verboten und auch nicht vertraglich untersagt. Es steht den Landwirten deshalb frei, im Rahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis bei der Feldbewirtschaftung Glyphosat einzusetzen oder nicht. Der Verwaltung ist nicht bekannt, auf welchen Pachtflächen Glyphosat eingesetzt wird.

Die Einhaltung des Pflanzenschutzes obliegt nicht der Hansestadt Stralsund als Verpächterin landwirtschaftlicher Flächen, sondern den dafür zuständigen Ämtern. In diesem Fall sind dies das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund und das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V, Abt. Pflanzenschutzdienst. Kontrollen führt auch der Pflanzenschutzdienst durch, in dem es z.B. Schwämme auslegt, die anschließend untersucht werden. Herrn Kobsch ist bislang noch kein Fall bekannt, bei dem einer der Pächter städtischer Flächen gegen den Pflanzenschutz verstoßen hat.

Durch die Verwaltung wird innerhalb des Stadtgebiets kein Glyphosat zur Pflege der Grünanlagen verwendet, da hier der Einsatz von Herbiziden nicht erforderlich ist. Glyphosathaltige Herbizide werden von der Stadtverwaltung auch nicht zur Straßenreinigung eingesetzt. Gemäß Pflanzenschutzgesetz ist zudem der Einsatz auch von nicht glyphosathaltigen Herbiziden auf öffentlichen Verkehrsflächen verboten.

 

Herr Lange dankt für die Beantwortung und hat keine Nachfrage.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.