Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie viel Geld aus dem Notfond für Kulturschaffende wurde bereits ausgeteilt?

 

2.    Wie viele Kulturschaffende beantragten bereits eine Unterstützung aus dem Fond?

 

3.    Wird im Fond verbliebenes Geld weiterhin den Kulturschaffenden zur Unterstützung zur Verfügung stehen?

 

Frau Behrendt antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Mit Notfonds für Kulturschaffende ist die Soforthilfe für Vereine, Verbände des kulturellen, sozialen und sportlichen Bereichs gemeint. Von den ausgereichten 10.100 Euro im vergangenen Jahr entfielen 4.000 Euro auf Kulturschaffende.

 

zu 2.:

Vier Vereine aus dem kulturellen Bereich beantragten und erhielten Mittel aus der städtischen Soforthilfe.

 

Zu 3.

Die Soforthilfe war eine Maßnahme im vergangenen Haushaltsjahr auf der Grundlage eines Änderungsbeschlusses zur Haushaltssatzung 2020. Damit konnte die Hansestadt Stralsund zu Beginn der Pandemie schnell und unkompliziert helfen.

 

Es ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme im vergangenen Jahr trotz intensiver Öffentlichkeitsarbeit übersichtlich ausgefallen ist und die Verwaltung aktuell keine Notsignale zur Unterstützung in Form von Soforthilfe erreicht haben. Das hängt möglicherweise damit zusammen, dass Kulturschaffende in der Pandemie aus Bund- und Länderprogrammen Unterstützung erhalten haben. Soweit bekannt, hat kein Fördermittelgeber von Bund oder Land Mittel in der Pandemie gekürzt, eher wurde aufgestockt, um Kultur wieder in Gang zu bringen.

 

Die Hansestadt Stralsund verfolgt ebenso den Ansatz, mitzuhelfen, das kulturelle Angebotsdefizit der letzten Monate auszugleichen, z.B. durch Aktionen wie „stralsundlebtauf“ oder indem aktuell unter Einbeziehung des Kulturausschusses die städtischen Fördermittel für kulturelle Projekte und Veranstaltungen ausgereicht werden, die auch dieses Jahr wieder in voller Höhe zur Verfügung stehen, um Kulturschaffende finanziell zu unterstützen.

 

Frau Dr. Carstensen hat keine Nachfrage.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.