Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie lang dauert es derzeit von Antragsstellung bis zur finalen Bearbeitung eines Bauantrags?

2.    Haben sich die Bearbeitungszeiten von Bauanträgen seit der Pandemie verändert?

3.    Wenn ja wie und worin sieht die Verwaltung die Ursachen?

 

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Auf diese Frage lässt sich keine pauschale Antwort geben. Zunächst ist zwischen Anträgen nach § 63 (vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; z.B. für reine Wohn- und Nebengebäude) und § 64 LBauO M-V (alle genehmigungsbedürftigen baulichen Anlagen, die nicht unter § 63 fallen) zu unterscheiden.

Für Anträge nach § 63 gibt die Landesbauordnung eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten vor. In Stralsund dauern hier Verfahren in der Regel zwischen wenigen Wochen und der vorgenannten Frist von 3 Monaten.

Für Anträge nach § 64 LBauO M-V ist keine Entscheidungsfrist durch die Landesbauordnung vorgesehen. Hier dauert die Bearbeitungszeit in Stralsund, von Antragseingang bis zur Erteilung der Baugenehmigung, zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten. Die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten sind im Wesentlichen abhängig von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Bauvoranfragen, vom in der Landesbauordnung vorgegebenen Prüfumfang, von der Notwendigkeit andere Behörden oder Ämter zu beteiligen und von der Bereitschaft der Bauherren und Entwurfsverfasser ihrer Mitwirkungspflicht engagiert nachzukommen und zeitnah auf Nachfragen bzw. Nachforderungen der Bauaufsicht zu reagieren.

 

zu 2. und 3.:

Nein, die Pandemie hat bisher keine Veränderungen der Bearbeitungszeiten verursacht.

Die Bauaufsichtsbehörde konnte bisher, trotz der erschwerten Pandemiebedingungen mit nur einer kurzen, quarantänebedingten Unterbrechung, im Büro und im Homeoffice durcharbeiten.

 

Herr Pieper hat keine Nachfrage.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.