Anfrage:
1.
Wie
lang dauert es derzeit von Antragsstellung bis zur finalen Bearbeitung eines
Bauantrags?
2.
Haben
sich die Bearbeitungszeiten von Bauanträgen seit der Pandemie verändert?
3.
Wenn ja
wie und worin sieht die Verwaltung die Ursachen?
Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:
zu 1.:
Auf diese Frage lässt sich keine
pauschale Antwort geben. Zunächst ist zwischen Anträgen nach § 63
(vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; z.B. für reine Wohn- und Nebengebäude)
und § 64 LBauO M-V (alle genehmigungsbedürftigen baulichen Anlagen, die nicht
unter § 63 fallen) zu unterscheiden.
Für Anträge nach § 63 gibt die
Landesbauordnung eine Entscheidungsfrist von 3 Monaten vor. In Stralsund dauern
hier Verfahren in der Regel zwischen wenigen Wochen und der vorgenannten Frist
von 3 Monaten.
Für
Anträge nach § 64 LBauO M-V ist keine Entscheidungsfrist durch die
Landesbauordnung vorgesehen. Hier dauert die Bearbeitungszeit in Stralsund, von
Antragseingang bis zur Erteilung der Baugenehmigung, zwischen wenigen Wochen
und mehreren Monaten. Die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten sind im
Wesentlichen abhängig von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten
Bauvoranfragen, vom in der Landesbauordnung vorgegebenen Prüfumfang, von der
Notwendigkeit andere Behörden oder Ämter zu beteiligen und von der Bereitschaft
der Bauherren und Entwurfsverfasser ihrer Mitwirkungspflicht engagiert
nachzukommen und zeitnah auf Nachfragen bzw. Nachforderungen der Bauaufsicht zu
reagieren.
zu 2. und 3.:
Nein, die Pandemie hat bisher
keine Veränderungen der Bearbeitungszeiten verursacht.
Die Bauaufsichtsbehörde konnte
bisher, trotz der erschwerten Pandemiebedingungen mit nur einer kurzen,
quarantänebedingten Unterbrechung, im Büro und im Homeoffice durcharbeiten.
Herr Pieper hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.